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Tipps & Tricks

Einfacher Steuertrick: So holst Du Dir sofort mehr Nettogehalt

Jeden Monat mehr Netto vom Brutto – das hätte jeder gerne. Mit einem einfachen Trick ist es sofort möglich: Du holst Dir die Erstattung aus der Steu­er­er­klä­rung einfach früher. So geht’s.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern
Einfacher Steuertrick: So holst Du Dir sofort mehr Nettogehalt

Der Jahreswechsel rückt näher und Du fragst Dich, wie Du die ganzen Weihnachtsgeschenke und Ver­si­che­rungsbeiträge Anfang Januar wieder bezahlen sollst? Klar, Du hast hoffentlich einen Notgroschen. Aber der ist eigentlich nur für Unvorhersehbares da.

Hast Du bisher immer jede Menge Geld bei der Steu­er­er­klä­rung rausbekommen, gibt es aber noch eine andere Möglichkeit: Du kannst einfach sofort Dein monatliches Nettogehalt erhöhen – und zwar ganz ohne Deine Chefin oder Deinen Chef fragen zu müssen.

Wie das geht? 

Indem Du beim Finanzamt für 2024 einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellst. Das klingt jetzt doch wieder kompliziert – ist es aber nicht. Denn wie bei Deiner Steu­er­er­klä­rung kannst Du den Antrag bequem per Steuersoftware erledigen – z. B. mit unseren Emp­feh­lungen Wiso Steuer 2024, SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2023) und Tax 2024.

Hast Du die Software dieses Jahr sowieso schon für die Steu­er­er­klä­rung eingesetzt, wird es noch leichter. Denn wenn sich bei Dir nichts geändert hat, hast Du da schon einige Daten, die Du für den Antrag brauchst. Das sind vor allem:

Das bewirkt der Antrag 

Bewilligt das Finanzamt Deinen Antrag, bekommst Du schon im ersten Monat danach einen zusätzlichen Steuerfreibetrag und zahlst ab sofort jeden Monat weniger Lohnsteuer. Und zwar automatisch, Du musst Deinem Arbeitgeber nichts mitteilen. Den Antrag kannst Du also sehen wie eine Mini-Steuererklärung, die dafür sorgt, dass Du die Steuererstattung aus Deiner nächsten Steu­er­er­klä­rung früher bekommst – nämlich schon mit Deinem monatlichen Gehalt.

Einzige Bedingung: Damit Dir das Finanzamt den Freibetrag einträgt, müssen bei all Deinen Ausgaben zusammen mind. 600€ rauskommen, allerdings ohne Pauschalen und Freibeträge. Beispiel: Hast Du nur Werbungskosten, brauchst Du davon mind. 1.830€. Denn die Pauschale für Werbungskosten liegt bei 1.230€. Überschlag vor Deinem Antrag also, ob Deine Ausgaben reichen. Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen zählen übrigens ab dem ersten Euro – hier gibt’s keine Freibeträge, die abgezogen werden könnten.

Beispielrechnung: 680€ mehr Netto bis Jahresende

Schaffst Du den Antrag bis Ende Oktober, kannst Du Dich schon im November über mehr Netto freuen. Und zwar deutlich mehr: Denn Du bekommst rückwirkend noch den kompletten Freibetrag für 2024 – aufgeteilt auf nur noch zwei Monate.

Beispiel: Hast Du 3.520€ Werbungskosten, beträgt Dein Freibetrag nach Abzug der 1.230€ Pauschale 2.290€ – also je 1.145€ im November und Dezember. Sagen wir jetzt mal, Du verdienst 3.500€ brutto im Monat, bist ledig und in Steuerklasse I – dann bringt Dir der Freibetrag in beiden Monaten je rund 340€ netto extra. Zahlt Dir Dein Arbeitgeber einen Bonus oder Weihnachts­geld, lohnt sich ein hoher Freibetrag in diesem Monat noch mehr.

Nachzahlung bei der Steu­er­er­klä­rung?

Wichtig: Hast Du den Antrag gestellt, bist Du nächstes Jahr in aller Regel verpflichtet eine Steu­er­er­klä­rung abzugeben. Außerdem bekommst Du dann kaum noch etwas raus. Denn den größten Teil der Erstattung hast Du ja schon vorab bekommen. Eventuell musst Du sogar etwas nachzahlen, nämlich falls Deine Ausgaben tatsächlich doch nicht ganz so hoch waren wie noch im Antrag erwartet. 

Jetzt im Oktober solltest Du das aber schon gut einschätzen können. Und bei größeren Änderungen (z. B. deutlich geringere Ent­fer­nungs­pau­scha­le durch einen Jobwechsel) musst Du das Finanzamt sowieso informieren. Dann wird Dein Freibetrag angepasst. Welche Änderungen das sind, liest Du in unserem Ratgeber zur Lohnsteuerermäßigung

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