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FinanzFact Daily

Essen im Restaurant nicht bezahlen – darfst Du das?

Dein Essen im Restaurant lässt ewig auf sich warten oder ist vielleicht sogar ungenießbar. Musst Du das dann überhaupt zahlen? Das erfährst Du hier.

Kommt Dein Essen viel zu spät, ...
... musst Du laut der Verbraucherzentrale nicht immer den vollen Preis zahlen. Bei einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe konnte jemand bei einer Verspätung von mehr als 1,5 Stunden die Rechnung z. B. um 30% kürzen. Sprich darüber am besten erstmal mit den Mitarbeitenden des Restaurants. Aber: 30 Minuten Wartezeit sind normal. 

Schmeckt Dein Essen nicht, ...
... wegen eines handwerklichen Fehlers des Restaurants, kann zuerst nochmal nachgebessert oder neu zubereitet werden. Das ist z. B. dann der Fall, wenn Dein Steak zu blutig ist oder es versalzen oder gammelig schmeckt. Klappt die Neuzubereitung nicht, kannst Du den Preis herabsetzen oder das Essen ohne Bezahlung zurückgehen lassen. 

Kommt die Rechnung ewig nicht, ...
... trotz mehrmaligen Bitten, darfst Du gehen. Du musst aber Deine Anschrift hinterlassen, um die Rechnung per Post zu bekommen. Bezahlen musst Du es nämlich trotzdem. 

(jwe)

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