Tipps & Tricks

ETF-Steuern: Wann Du zahlen musst und wie Du sie prüfst

Vorabpauschale trotz Ausschüttung – wie kann das sein? Wir zeigen Dir, wann sie anfällt und warum Du nicht doppelt Steuer zahlst.

Finanztip Redaktion
Von Timo Halbe, Larissa Glas
Steuer auf Ausschütter? Drei Antworten zur Vorabpauschale

Aus unserer Unterstützer-Community hat uns diese Frage von Anke erreicht:

“Unter welchen Umständen fällt die Vorabpauschale auch bei ausschüttenden ETFs an? Wie kann ich die Vorabpauschale nachvollziehen oder selbst berechnen? Wie wird sichergestellt, dass bereits versteuerte Beträge bei einem späteren Verkauf korrekt berücksichtigt werden?” 

Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass ein Teil der Gewinne Deines ETFs schon während der Haltedauer besteuert werden kann. Hat Dein ETF in einem Jahr Gewinn gemacht, kann deshalb im darauffolgenden Jahr Steuer anfallen – auch wenn Du Deine Anteile noch nicht verkauft hast. Grundlage dafür ist die sogenannte Vorabpauschale. Darauf zahlst Du 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Aktien-ETFs greift außerdem die Teilfreistellung: Du musst nur 70 % der Erträge versteuern.

Was das für ausschüttende ETFs bedeutet, beantworten wir Dir jetzt.

1. Unter welchen Umständen fällt die Vorabpauschale auch bei ausschüttenden ETFs an?

Bei einem ausschüttenden ETF versteuerst Du die Ausschüttungen direkt. Trotzdem kann zusätzlich eine Vorabpauschale anfallen – nämlich dann, wenn die Ausschüttungen niedriger sind als der sogenannte Basisertrag. Die Ausschüttungen werden dabei auf die Vorabpauschale angerechnet. Je höher sie ausfallen, desto niedriger ist also die Vorabpauschale. Sind die Ausschüttungen hoch genug, fällt sie ganz weg. 

2. Wie kann ich die Vorabpauschale nachvollziehen oder selbst berechnen?

Die Höhe der Vorabpauschale hängt von zwei Dingen ab: davon, wie sich Dein ETF entwickelt hat – also wie viel Gewinn oder Verlust er gemacht hat – und vom allgemeinen Zinsniveau. Die Vorabpauschale orientiert sich am Kursgewinn des Vorjahres, kann aber nie höher sein als der Basisertrag.

Bei ausschüttenden ETFs werden die Ausschüttungen vom Basisertrag abgezogen. Wie hoch die Vorabpauschale für Deinen ETF ausfällt, kannst Du ganz einfach mit unserem Vorabpauschale-Rechner berechnen. Der Rechner zeigt Dir, wie hoch die Steuer maximal ausfallen kann und ab welcher Ausschüttung keine Vorabpauschale mehr anfällt.

Um den Steuerabzug kümmert sich Dein Depotanbieter automatisch. Du musst nur darauf achten, dass im Januar genug Geld auf Deinem Verrechnungskonto liegt. Alternativ kannst Du einen Freistellungsauftrag einrichten, sofern Dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

3. Wie wird sichergestellt, dass bereits versteuerte Beträge bei einem späteren Verkauf korrekt berücksichtigt werden?

Keine Sorge, Du zahlst nicht doppelt Steuern. Die Steuer auf die Vorabpauschale ist nur eine Vorauszahlung. Verkaufst Du Deinen ETF später, berücksichtigt Dein Depotanbieter die Steuern, die Du bereits gezahlt hast. 

Mehr Informationen zur Vorabsteuer findest Du in unserem Ratgeber.

Suchst Du noch den passenden ETF? Wir empfehlen Dir folgende vier wiederanlegende ETFs: den SPDR MSCI ACWI IMI (IE00B3YLTY66), Vanguard FTSE All-World (IE00BK5BQT80), iShares MSCI ACWI (IE00B6R52259) und SPDR MSCI ACWI (IE00B44Z5B48). Soll Dein ETF ausschütten, empfehlen wir SPDR MSCI ACWI IMI (IE000DD75KQ5) und den Vanguard FTSE All-World (IE00B3RBWM25).

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