2021 haben Hacker ein Datenleck bei Facebook genutzt, um sensible Nutzerdaten wie die Handynummern unzähliger Menschen im Darknet zu veröffentlichen. Allein in Deutschland soll es 6 Mio. Betroffene geben. Einige davon kämpfen schon länger um Schadenersatz. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Hürden dafür deutlich gesenkt: Laut Urteil reicht bei einem DSGVO-Verstoß bereits ein bloßer und kurzzeitiger Kontrollverlust über eigene Daten aus, um als immaterieller Schaden zu zählen. Dafür hält der BGH 100€ für angemessen (Az. VI ZR 10/24).
Bist Du vom Leck betroffen – hier findest Du’s raus – kannst Du jetzt also 100€ vom Facebook-Mutterkonzern Meta einfordern. Aber: Ganz so einfach, wie manche Berichte oder auch Kanzleien es Dir jetzt verkaufen wollen, kommst Du nicht ans Geld.
Ansprüche verjähren Ende 2024
Denn Dein Anspruch verjährt Ende 2024, also in wenigen Wochen. Ein Brief an Meta in Irland ändert daran nichts. Der Weg zur Schlichtungsstelle würde helfen. Sämtliche denkbare Stellen sind aber nicht zuständig. Beim Europäischen Verbraucherzentrum haben wir ebenfalls angefragt, ein Verfahren dort stoppt aber die Verjährung nicht. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) plant nach unseren Infos derzeit keine Sammelklage mehr.
Damit bleiben eigentlich nur zwei Optionen: Du nutzt das europäische Mahnverfahren. Das stoppt die Verjährung, kostet Dich aber zunächst 36€, also einen Teil der möglichen 100€. Lenkt Meta nicht ein, müsstest Du das Unternehmen verklagen. Oder Du wendest Dich direkt an eine Kanzlei. Selbst mit Rechtsschutzversicherung solltest Du Dir aber gut überlegen, ob es das wert ist. Denn wenn Du sie zu oft nutzt, kann die RSV kündigen. Brauchst Du sie dann wirklich, hast Du ein Problem. Außerdem ist Deine Selbstbeteiligung in aller Regel höher als der Schaden.
Überleg Dir gut, ob es Dir das wert ist
Unser klarer Rat ist deshalb: Überleg Dir gut, ob Dir diese 100€ die Risiken und den Aufwand wert sind. Anders sieht es nur aus, wenn Du einen höheren Schadenersatz erwarten kannst, weil Du einen Schaden nachweisen kannst, der über den Datenverlust hinausging.