An sich hast Du keinen Anspruch auf eine Abfindung
Trotzdem gibt’s manchmal eine, denn Unternehmen wollen oft ein Gerichtsverfahren vermeiden und bieten Dir daher einen "Aufhebungsvertrag" an. Damit wird aus einer Kündigung eine einvernehmliche Entscheidung. In der Regel trittst Du so einige Rechte ab, aber kannst dafür oft eine Abfindung raushandeln.
Üblich sind 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr:
Je nach Branche, Region und Verhandlungsgeschick kann’s aber auch mehr sein. 2020 gab’s in Deutschland durchschnittlich 14.300€ Abfindung.
Was Du beachten solltest
Wird Dir nach einem Rausschmiss ein Aufhebungsvertrag angeboten, nimm Dir Bedenkzeit, lass Dich ggf. beraten und check den Aufhebungsvertrag gründlich. Denn Du verzichtest damit auf wichtige Arbeitnehmerrechte, wie z. B. Kündigungsfrist und -schutz. Außerdem sollte der Umgang mit Urlaubstagen und Überstunden geklärt sein. Und auch steuerlich gibt’s einiges zu beachten: Lies dafür am besten einmal gründlich unseren Ratgeber.
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