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Fondsgebundene Le­bens­ver­si­che­rung: Erster Anbieter muss Kosten erstatten

Die BaFin hat ihre Linie gegen Lebensversicherer mit hohen Produktkosten verschärft. Als erster Anbieter muss nun die Generali ihren Kunden Geld erstatten.

Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Die hohen Kosten von fondsgebundenen Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­rungen verhageln vielen Sparerinnen und Sparern den Anlageerfolg. Dagegen geht die Finanzaufsicht BaFin nun verstärkt vor. Als Konsequenz muss die Generali knapp 700.000 Kundinnen und Kunden mit solchen Verträgen nun Kosten zurückerstatten. Konkret geht es um Rückzahlungen von Fondsgesellschaften, die nicht an die Kundschaft, sondern an die Vermittler der Verträge (u. a. die DVAG) als fortlaufende Provision gezahlt werden.

Für die Jahre ab 2021 bekommst Du daher rückwirkend 0,7% Deines Kapitals pro Jahr gutgeschrieben. Die Kosten an sich bleiben allerdings weiter bestehen, genauer gesagt erhöht die Generali-Versicherung durch eine Gutschrift aus eigener Tasche nur Deine effektive Rendite der letzten Jahre.

Der Fall Generali ist der erste BaFin-Eingriff dieser Art, weitere dürften folgen. Denn auf der internen (und damit geheimen) Prüfliste der Finanzaufsicht stehen derzeit neun weitere Versicherer.

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