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Frühstart-Rente: Bekommen wirklich alle Kinder 10 € im Monat?

Mit der Frühstart-Rente will die Bundesregierung allen Kindern einen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen. Jetzt steht fest, was genau geplant ist – und was das für Deine Kinder bedeutet.

Nadine Graf
Von Nadine Graf , Jonas Fehling und Sabrina Theobold
frühstart-rente

Das lange Warten auf die Frühstart-Rente könnte bald vorbei sein: Einige Infos und Pläne gab es zwar schon, erst jetzt hat das Finanzministerium aber einen echten Entwurf veröffentlicht. Der Kern: Kinder ab sechs Jahren bekommen monatlich 10 € vom Staat geschenkt. Wir liefern Dir die Antworten auf die dringendsten Fragen.

Was ist die Frühstart-Rente?  

Die Frühstart-Rente ist ein staatlich geförderter Sparvertrag für Kinder, bei dem der Staat 10 € pro Monat für Dein Kind am Kapitalmarkt anlegt. Weitere, private Einzahlungen von Dir oder z. B. Oma und Opa sind bis max. 6.840 € im Jahr möglich. Während der Ansparphase fallen auf die Erträge keine Steuern an.

Wird Dein Kind 18 Jahre alt, kann das Geld nicht ausgezahlt werden. Der Vertrag geht nahtlos in das Altersvorsorge-Depot (AV-Depot) über. Dann kann Dein Kind entscheiden, in welches Produkt das Frühstart-Kapital fließen soll. Ausgezahlt werden kann also erst im Rentenalter. Und dann wird auch erst versteuert.

Eine Kündigung der Frühstart-Rente ist nicht möglich, wenn sie einmal in einen Vertrag geflossen ist. Aber die Familien können den Anbieter kostenlos wechseln.

Wer ist berechtigt?  

Kinder ab dem sechsten Lebensjahr erhalten die Frühstart-Rente. Der Jahrgang 2020 bekommt als erster die Förderung. Sie soll rückwirkend ab 2026 gezahlt werden. Spätere Jahrgänge folgen jährlich. Die Förderung läuft maximal zwölf Jahre. Voraussetzung ist, dass das Kind Kindergeld bekommt.

Kinder, die vor 2020 zur Welt gekommen sind, gehen aber leer aus. Die Jahrgänge 2009 bis 2019 können zwar freiwillig einen Vertrag abschließen, bekommen aber keine staatliche Förderung. Hier sehen wir von Finanztip aber keinen größeren Sinn, ein normales Junior-Depot ist dann die deutlich flexiblere Alternative.

Muss ich die Frühstart-Rente beantragen?  

Der Förderanspruch Deines Kindes ist an das Kindergeld gekoppelt. Damit sollen zusätzliche Anträge oder komplizierte Nachweise weitgehend entfallen. Du musst nur einen Vertrag über ein zertifiziertes AV-Depot abschließen.

Neu und besonders erfreulich: Kein Kind aus den berechtigten Jahrgängen geht bei der Förderung leer aus. Bisher galt bei staatlicher Förderung meist das “Wer nichts beantragt, bekommt nichts”-Prinzip. Bei der Frühstart-Rente soll die Förderung aber für die Kinder erhalten bleiben – auch, wenn die Eltern zunächst nichts unternehmen.

Wie funktioniert das?

Es greift eine Kollektivlösung: Der Bund sammelt die Förderung in einem Sondervermögen „Frühstart-Rente“. Die Bundesbank legt das Geld gemeinsam für alle Kinder an. Es soll global in Aktien angelegt werden.

Eröffnet das Kind später ein AV-Depot, wird sein Anteil samt Wertentwicklung als Startkapital dorthin übertragen. Berücksichtigt werden die Förderungen ab dem sechsten Lebensjahr. Zeiten ohne Anspruch, etwa nach einem Umzug ins Nicht-EU-Ausland, werden abgezogen.

Wichtig: Das AV-Depot muss spätestens bis zum 25. Geburtstag eröffnet werden. Sonst verfällt der Anspruch und das Geld fließt zurück in den Bundeshaushalt.

Wie viel könnt Ihr als Eltern zusätzlich einzahlen?  

Ihr könnt maximal 6.840 € pro Jahr für die Frühstart-Rente Eures Kindes sparen. Einzahlen können auch Großeltern oder andere Angehörige. Die Obergrenze soll verhindern, dass das Depot zur steuerfreien Vermögensanlage missbraucht wird.

Was wir Dir bei der Frühstart-Rente empfehlen  

Natürlich schließen 10 € im Monat keine Rentenlücke. Aber sie können der Startschuss für Jahrzehnte des Vermögensaufbaus sein. Dass mit der Frühstart-Rente der Start in den Kapitalmarkt für Kinder geebnet wird, finden wir super.

Entscheidend ist, dass das Geld investiert bleibt und später durch eigenes Sparen ergänzt werden kann. Dann entfaltet der Zinseszinseffekt seine ganze Stärke. Das gilt insbesondere dann, wenn das Guthaben nach dem 18. Geburtstag in ein AV-Depot übertragen und dort weiter investiert wird.

Unser vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt den Effekt: Werden bis zum 18. Geburtstag nur die staatlichen Beiträge von 1.440 € angespart (12 Jahre lang jeden Monat 10 €), werden daraus bei einer Rendite von durchschnittlich 6 % und 0,2 % Kosten p. a. erstmal 2.200 €. Wird die Summe bei Volljährigkeit in ein AV-Depot übertragen und weiter bespart, ergeben sich mit der gleichen jährlichen Rendite bis zum Renteneintritt rund 25.000 € zusätzliches Vermögen.

Finanztip-Forderung: Niedrigere Kosten  

Aktuell ist wie beim AV-Depot aber noch eine Kostenobergrenze von 1 % pro Jahr geplant. Das ist aus unserer Sicht zu hoch und würde langfristig einen spürbaren Teil der Rendite auffressen. Wir fordern deshalb deutlich niedrigere Kosten.

Fazit für Dich: Ist Dein Kind förderberechtigt, solltest Du die 10 € im Monat nicht liegen lassen. Entscheidend ist aber, dass der Vertrag günstig ist und das Geld breit gestreut angelegt wird.

Ein zusätzliches Junior-Depot bleibt aber sinnvoll: Daraus kannst Du später auch Ausgaben wie Führerschein, Studium oder Auslandsjahr bezahlen. Das Geld aus der Frühstart-Rente ist dagegen für die Altersvorsorge reserviert.

Wenn Du auf der Suche nach einem passenden Junior-Depot bist, hilft Dir unser Vergleich. Preis-Leistungs-Sieger ist das Junior-Depot von Traders Place. Die beste Leistung bekommst Du bei Comdirect.

Frühstart Rente: Gesetzentwurf jetzt beschlossen

Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Geplant ist, dass der Staat ab 2026 rückwirkend für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 monatlich 10 € in ein Altersvorsorgedepot einzahlt. Ab 2027 soll jedes Jahr der Jahrgang hinzukommen, der dann sechs Jahre alt wird. Bis zum 18. Geburtstag kommen damit 1.440 € staatliche Einzahlungen zusammen. Die ersten Auszahlungen sollen 2027 beginnen.

Die Frühstartrente ist damit noch nicht beschlossene Rechtslage. Das Gesetzgebungsverfahren soll laut Bundesfinanzministerium noch 2026 abgeschlossen werden, damit die Regelung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.

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