Die Frühstart-Rente wird konkreter: Sechsjährige sollen bald monatlich 10 € vom Staat für ihre Altersvorsorge bekommen. Wie die Förderung aussehen soll, hat das Bundesfinanzministerium vergangene Woche in einem Entwurf zusammengefasst. Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die Regeln können sich also noch ändern.
Zum Start soll der Geburtsjahrgang 2020 gefördert werden. Für diese Kinder soll der Staat rückwirkend ab Januar 2026 einzahlen. Danach soll jedes Jahr ein weiterer Jahrgang dazukommen. Kinder der Jahrgänge bis 2019 gingen nach dem aktuellen Entwurf keine leer aus.
Eröffnest Du für Dein Kind kein Frühstart-Rentendepot, soll der Staat für sie die Förderung im Kollektiv für alle betroffenen Kinder anlegen. Wenn Du aber die Frühstartrente für Dein Kind in Anspruch nimmst, kannst Du zusätzlich zur staatlichen Förderung bis zu 6.840 Euro pro Jahr einzahlen. Für Einzahlungen von Eltern, Großeltern oder anderen Personen soll es keinen zusätzlichen Steuervorteil geben. Das Geld bleibt außerdem grundsätzlich bis zum Rentenbeginn Deines Kindes gesperrt.
Die Frühstart-Rente soll später in das geplante Altersvorsorgedepot übergehen. Das soll möglich sein, sobald Dein Kind 18 Jahre alt ist. In das Frühstart-Rentendepot kannst Du allerdings nicht in beliebige Wertpapiere investieren. Vorgesehen sind nur zertifizierte und standardisierte Produkte.
Mehr zu den geplanten Regeln liest Du im Finanztip-Ratgeber zur Frühstartrente.
10 € allein sind keine Altersvorsorge
Zahlt der Staat volle zwölf Jahre lang jeden Monat 10 € ein, kommen insgesamt 1.440 Euro zusammen. Dieses Geld und eventuell weitere Einzahlungen der Familie können sich bis zur Rente am Kapitalmarkt vermehren.
Eine vollständige Altersvorsorge ist die Frühstartrente trotzdem nicht. Um für das Alter vorzusorgen braucht Dein Kind mehrere Bausteine und Einzahlungen im Erwachsenenalter. Das kann Dein Kind dann mit geplanten Altersvorsorge-Depot weitermachen und braucht zusätzlich ein Depot mit einem Sparplan für einen Aktien-ETF.
“Startkapital” zum 18. Geburtstag
Eröffnest Du keinen eigenen Vertrag für Dein Kind, soll die Bundesbank die monatlichen 10 € gemeinsam mit den Beiträgen anderer Kinder anlegen. Vorgesehen sind weltweit gestreute Aktien oder Aktienfonds.
Der Vorteil: Dein Kind erhält die Förderung auch dann, wenn Du nicht selbst aktiv wirst.
Dafür muss das Kind aber auch seinen Anteil nach der Volljährigkeit aktiv beanspruchen und dieses “Startkapital” in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen. Dafür haben die jungen Erwachsenen dann bis zum 25. Geburtstag Zeit. Verpassen sie diese Frist, soll der Anspruch auf das angelegte Geld verfallen.
Egal, ob Du selbst einen Vertrag für Dein Kind auswählst oder Dein Kind das später übernimmt: Achtet besonders auf die Kosten. Nach dem Entwurf dürfen die jährlichen Effektivkosten für die Frühstartrente bis zu 1 % betragen. Das ist deutlich mehr als bei vielen günstigen, weltweit anlegenden ETFs. Welche Angebote gut sind, lässt sich aber erst beurteilen, wenn die ersten Produkte auf dem Markt sind.
Für Studium und Führerschein bleibt ein Juniordepot sinnvoll
Geld, das Du oder andere Angehörige zusätzlich in das Frühstart-Rentendepot einzahlen, ist allein für die Altersvorsorge gedacht. Dein Kind kann deshalb grundsätzlich erst im Rentenalter darauf zugreifen. Nach dem 18. Geburtstag soll die Sperre zwar etwas gelockert werden. Entnahmen aus dem Altersvorsorge-Depot bleiben aber stark eingeschränkt und an Bedingungen geknüpft.
Für ein Studium, den Führerschein oder die erste Wohnung kann Dein Kind das Geld deshalb normalerweise nicht nutzen.
Für solche Ziele ist ein Juniordepot flexibler. Das Geld darin gehört Deinem Kind und steht ihm ab dem 18. Geburtstag frei zur Verfügung. Mehr dazu findest Du im Finanztip-Ratgeber zum Juniordepot.
Ein Juniordepot kann sinnvoll sein, wenn Du flexibel für frühere Ausgaben Deines Kindes sparen möchtest. Frühstart-Rente und Juniordepot erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Das eine ist für die Rente gedacht, das andere für frühere Ausgaben. Beide können sich deshalb ergänzen.