Letzte Woche haben wir darüber berichtet: Die beiden Anbieter ExtraEnergie GmbH und ExtraGrün GmbH kündigten einigen Kunden Ende Juli eine Erhöhung ihrer Strom- oder Gastarife an – obwohl die eigentlich Verträge mit langfristiger Preisgarantie abgeschlossen hatten. Begründet wurde die Erhöhung laut der Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) mit gestiegenen Beschaffungskosten durch die aktuell hohen Energiepreise. Die VZ NRW hielt das nicht für rechtens und kündigte an, gegen die Anbieter vorzugehen.
Am 26. August gab das Landgericht Düsseldorf der VZ NRW per einstweiliger Verfügung recht: Preiserhöhungen wären zwar wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig – aber nicht wegen gestiegener Kosten für die Beschaffung von Energie. Die hat ExtraEnergie aber als Grund für die Erhöhung genannt.
Bedeutet: Die Energieversorger müssen bestehende Preisgarantien einhalten und ihre Kunden während des vereinbarten Zeitraums zu den bisherigen Preisen weiterbeliefern. Tun sie das nicht, droht ihnen ein Bußgeld.
Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig – ExtraEnergie kann also noch Widerspruch einlegen. Die VZ NRW rät weiterhin allen Kunden, der Preiserhöhung schriftlich zu widersprechen. Das geht ganz leicht: Einen Musterbrief dafür stellt die VZ auf ihrer Webseite zur Verfügung.