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Gilt ab Oktober: 3 gute Nachrichten für Minijobber

Hast Du einen Minijob („450€-Job“), winken Dir ab 1. Oktober gleich drei Vorteile.

Jan Scharpenberg
Finanztip-Experte für Rente
  1. Du bekommst pro Stunde mindestens 12€ statt 10,45€, die seit 1. Juli gelten. Stell sicher, dass Dein Arbeitgeber auch nicht übersieht, dass der Mindestlohn schon wieder steigt.  
  2. 450€-Job war gestern, ab 1.10. heißt es 520€-Job: Das ist die neue Obergrenze für die Minijobs. Um die 520€ im Monat zu bekommen, musst Du bei 12€ Stundenlohn gut 43 Stunden im Monat arbeiten.
  3. Wenn Du mehr arbeiten und auch mehr verdienen willst, ist es für Dich ab 1.10. viel attraktiver, wenn Du mehr als 520€ verdienst. Denn oberhalb der 520€ werden dann erst nach und nach Sozialabgaben fällig. Bisher schlagen die ganz schön zu, wenn Du mehr als 450€ verdienst.  

Ein Beispiel: Carsten hat einen Minijob auf 450€-Basis. Ab Oktober will er seinen Minijob von 520€ auf einen Midijob mit 600€ brutto im Monat aufstocken. Dafür müsste er mit dem neuen Mindestlohn von 12€ die Stunde gut 6,5 Stunden mehr im Monat arbeiten. Bisher würden ihm von den 600€ brutto rund 526€ netto bleiben. Für 6,5 Stunden Mehrarbeit bekommt er also gerade mal 6€ mehr raus. Mit der neuen Regelung behält er von den 600€ brutto nun 576€. Pro Stunde Mehrarbeit verdient er rund 8,60€ netto mehr. 

Mehr Netto – immer noch eines der besten Mittel, um Deine persönliche Inflation zu bekämpfen. Wie Du das mit den Rentenbeiträgen bei einem Minijob am besten machst, erfährst Du in unserem Ratgeber

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