Nutzt Du Dein Festnetztelefon, Internet oder privates Handy auch für berufliche Zwecke, kannst Du die monatlichen Beiträge als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung angeben.
Zur Erinnerung: Werbungskosten sind alle privaten Ausgaben, die durch Deine Arbeit entstehen. Dazu gehören Bewerbungsfotos genauso wie die Kilometer, die Du zum Arbeitsplatz pendelst. Übersteigen Deine Ausgaben den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230€ im Jahr, kannst Du Deine Gesamtsteuerlast mindern und Dir das Geld über die Steuererklärung zurückholen.
Handy- oder Internetvertrag absetzen
Du kannst auch private Verträge für Handy, Telefon und Internet als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung ist, dass Du diese nicht nur privat, sondern auch anteilig beruflich nutzt. Zum Beispiel, wenn Du im Homeoffice arbeitest und dort mit Deinem Privathandy für andere Mitarbeitende oder Kundinnen und Kunden erreichbar bist.
Wichtig: Du kannst die Kosten für Handy, Internet und Co. aber nur anteilig von der Steuer absetzen. Außerdem musst Du die berufliche Nutzung glaubhaft begründen. Dafür reicht meistens schon, wenn durch Deinen Beruf klar wird, dass Du oft von zuhause arbeitest. Alternativ kann Dir Deine Firma auch eine Bestätigung über die Art der beruflichen Tätigkeit ausstellen.
So funktioniert’s
Du hast zwei Möglichkeiten, Deine Ausgaben als Werbungskosten abzusetzen:
1. Nutz den Pauschalbetrag
Du kannst 20% Deiner jährlichen Kosten problemlos absetzen. Aber höchstens 20€ im Monat, also maximal 240€ im Jahr. Rechne einfach Deine jährlichen Kosten aus und teil die Summe durch fünf. So erhältst Du die 20%. Den Betrag trägst Du in Anlage N Deiner Steuererklärung in das Feld "Weitere Werbungskosten" ein.
Oder noch einfacher: Du lässt das Ganze von einer Steuersoftware bequem für Dich erledigen. Welche PC-Programme und Apps wir fürs Steuerjahr 2023 empfehlen, testen wir gerade. Unsere bisherigen Empfehlungen dürften aber wieder weit vorne landen: Wiso Steuer, Steuersparerklärung und Tax, bei den Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix.
2. Führ ein Nutzungstagebuch
Arbeitest Du z. B. ausschließlich im Homeoffice und möchtest mehr als 20% der Kosten von der Steuer absetzen, kannst Du das mit Einzelnachweisen in einem Nutzungstagebuch begründen. Hier dokumentierst Du sorgfältig, wann und wie oft Du Dein WLAN oder privates Handy für berufliche Anrufe oder Nachrichten benutzt hast.
Im Bestfall machst Du das über einen längeren Zeitraum (drei Monate reichen aus). Diesen Prozentwert darfst Du dann auf das gesamte Jahr und die gezahlten Kosten anwenden und in Deiner Steuerklärung angeben.
Wichtig: Auch wenn das Finanzamt erstmal ablehnen sollte, wenn Du mehr als 20% absetzen möchtest, lohnt es sich oft nochmal neu zu begründen, warum Du die Kosten absetzen willst. Viele Anträge gehen dann beim zweiten Versuch doch durch.
Was Du noch als Werbungskosten absetzen kannst, findest Du hier. In unserem Ratgeber zur Steuererklärung liest Du außerdem, was Du generell beachten musst und welche Fristen Du einhalten solltest.
Du hast konkrete Fragen zur Steuererklärung generell? Dann kannst Du sie im nächsten Finanztip Expertengespräch Finanztip-Chefredakteur Saidi Sulilatu und Finanztip-Steuerexperte Jörg Leine persönlich stellen. Das Expertengespräch findet am Donnerstag, den 16. Mai von 18 bis 19 Uhr statt. Alle Infos und wie Du Dich anmeldest, findest Du hier.