Die wichtigsten Facts vorab:
- Auf ETFs zahlst Du nur Steuern, wenn Du Anteile mit Gewinn verkaufst oder Ausschüttungen bekommst.
- Es gilt derzeit ein jährlicher Freibetrag von 801€ (für Paare: 1.602€). Das heißt, wenn Du pro Jahr mit all Deinen Gewinnen, Ausschüttungen und Zinsen unter dieser Grenze bleibst, musst Du keine Steuern zahlen.
- Bei Aktien-ETFs sind 30% Deiner Gewinne steuerfrei.
Hier 2 Beispiele:
Szenario 1 zeigt Dir, was passiert, wenn Dein Gewinn bei einem Aktien-ETF unter dem Freibetrag von 801€ liegt. Szenario 2 zeigt, was bei einem Verlust gilt:
Also gut merken: Bei einem Verlust zahlst Du keine Steuern – aber überleg Dir gut, ob Du echt verkaufen willst oder auf bessere Kurse warten kannst. Ist der ETF breit gestreut, berappelt er sich wahrscheinlich irgendwann.
Szenario 3: Liegt Dein Gewinn über dem Freibetrag von 801€? Dann sieht die Rechnung so aus:
Um die Abführung der Steuer musst Du Dich nicht selbst kümmern, denn das macht in der Regel Dein Broker automatisch. Suchst Du noch einen? Hier findest Du unsere Empfehlungen.
Dass die 801€ Freibetrag Dir angerechnet werden, kannst Du auf 2 Wegen erreichen:
- Entweder Du richtest auf Dein Depot einen Freistellungsauftrag von bis zu 801€ ein – dann werden Dir bis zur Höhe des Freistellungsauftrags keine Gewinne, Ausschüttungen und Zinsen versteuert.
- Oder Du gibst in Deiner Steuererklärung die Jahressteuerbescheinigungen aller Deiner Konten und Depots an – dann werden Dir die vollen 801€ angerechnet. Das solltest Du auch dann machen, wenn Du Deine Freistellungsaufträge nicht optimal eingestellt hast.
So viel zu den Basics der Besteuerung – wenn Dich das Thema im Detail interessiert: In unserem Ratgeber findest Du Infos zu den Themen Vorabpauschale, Verlustvortrag und generell zum Investmentsteuerreformgesetz.