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Tipps & Tricks Daily

“Hilfe, wann muss ich Steuern auf meinen ETF zahlen?“ – Die Basics erklärt

Kein Plan, wann Du eigentlich Deine ETFs versteuern musst und wie viel Dich das kostet? Diese 3 Beispiel-Szenarien zeigen’s Dir!

Hendrik Buhrs
Finanztip-Experte für Bank und Börse

Die wichtigsten Facts vorab:

  • Auf ETFs zahlst Du nur Steuern, wenn Du Anteile mit Gewinn verkaufst oder Ausschüttungen bekommst.
  • Es gilt derzeit ein jährlicher Freibetrag von 801€ (für Paare: 1.602€). Das heißt, wenn Du pro Jahr mit all Deinen Gewinnen, Ausschüttungen und Zinsen unter dieser Grenze bleibst, musst Du keine Steuern zahlen.
  • Bei Aktien-ETFs sind 30% Deiner Gewinne steuerfrei.

Hier 2 Beispiele: 
Szenario 1 zeigt Dir, was passiert, wenn Dein Gewinn bei einem Aktien-ETF unter dem Freibetrag von 801€ liegt. Szenario 2 zeigt, was bei einem Verlust gilt:

Also gut merken: Bei einem Verlust zahlst Du keine Steuern – aber überleg Dir gut, ob Du echt verkaufen willst oder auf bessere Kurse warten kannst. Ist der ETF breit gestreut, berappelt er sich wahrscheinlich irgendwann.

Szenario 3: Liegt Dein Gewinn über dem Freibetrag von 801€? Dann sieht die Rechnung so aus:

Um die Abführung der Steuer musst Du Dich nicht selbst kümmern, denn das macht in der Regel Dein Broker automatisch. Suchst Du noch einen? Hier findest Du unsere Emp­feh­lungen.

Dass die 801€ Freibetrag Dir angerechnet werden, kannst Du auf 2 Wegen erreichen:

  • Entweder Du richtest auf Dein Depot einen Freistellungsauftrag von bis zu 801€ ein – dann werden Dir bis zur Höhe des Freistellungsauftrags keine Gewinne, Ausschüttungen und Zinsen versteuert.
  • Oder Du gibst in Deiner Steu­er­er­klä­rung die Jahressteuerbescheinigungen aller Deiner Konten und Depots an – dann werden Dir die vollen 801€ angerechnet. Das solltest Du auch dann machen, wenn Du Deine Freistellungsaufträge nicht optimal eingestellt hast.

So viel zu den Basics der Besteuerung – wenn Dich das Thema im Detail interessiert: In unserem Ratgeber findest Du Infos zu den Themen Vorabpauschale, Verlustvortrag und generell zum Investmentsteuerreformgesetz. 

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