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Tipps & Tricks

Hohe Temperaturen: Hast Du Anspruch auf Hitzefrei im Job?

Sobald sich die Temperaturen in Deutschland um die 30 Grad bewegen und Du vielleicht in einem nicht klimatisierten Büro arbeitest, stellt sich die Frage: Gibt es Hitzefrei im Job?

Salim Rehan
Finanztip-Experte für Kredit

Die schlechte Nachricht vorweg: Leider nicht. Du hast keinen Anspruch darauf, dass die Firma Dir frei gibt, wenn es sehr heiß ist. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Deine Chefin bzw. Dein Chef lediglich, die Arbeit möglichst gesundheitsschonend zu gestalten. Wie das in Arbeitsräumen bei Hitze gehen soll, steht in den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR, hier als PDF):

Demnach soll die Lufttemperatur je nach Schwere der Arbeit mindestens 12 bis 20 Grad betragen, heißer als 26 Grad soll es nicht sein. Liegen die Temperaturen darüber, sollte Dein Arbeitgeber die Räume abkühlen. Schutzmaßnahmen muss er erst ab 30 Grad ergreifen. Dazu zählen Maßnahmen wie nachts lüften, Jalousien anbringen, Ventilatoren aufstellen, Getränke breitstellen, die Arbeitszeit an die Hitze anpassen oder Kleidungsvorschriften lockern. Möglicherweise kannst Du auch im Homeoffice arbeiten.

Erst ab 35 Grad in Arbeitsräumen ist die Arbeit nicht mehr zumutbar, es sei denn, andere Räume sind kühler. Ergreift Dein Arbeitgeber Schutzmaßnahmen wie Hitzepausen oder intensive, auf eine begrenzte Fläche gerichtete Luftströme zur Abkühlung (Luftdusche), musst Du aber auch in diesem Fall arbeiten. Bei "Hitzearbeitsplätzen" wie Backstuben oder Gaststätten mit Fritteusen gilt die 35-Grad-Regel ohnehin nicht.

Wenn Du das Gefühl hast, die Arbeit ist trotz allem wegen der Hitze unzumutbar, kannst Du Dich ans Amt für Arbeitsschutz wenden – auch anonym.

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