Wer aktuell eine Wohnung sucht, findet oft nur unbezahlbare Preise. Dabei gibt es doch extra die Mietpreisbremse. Die soll dafür sorgen, dass der Preis für eine neuvermietete Wohnung höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Allerdings gibt es Schlupflöcher, mit der Vermietende die Mietpreisbremse umgehen und trotzdem mehr Kohle verlangen können. Welche Tricks das sind, liest Du hier:
1. Die Wohnung möbliert vermieten
Denn für Wohnungen, die bereits mit Möbeln ausgestattet sind, darf ein sogenannter Möblierungsaufschlag angesetzt werden. Er richtet sich eigentlich nach dem Zeitwert der Möbel – also danach, wie viel sie gerade noch wert sind. Wie das genau berechnet wird, steht aber meistens nicht im Mietvertrag und ist für Dich als Mieterin oder Mieter schwierig nachzuvollziehen. Das heißt, du kannst kaum prüfen, ob der Aufschlag für die Möbel fair ist und die Mietpreisbremse eingehalten wird.
Und genau das machen sich viele Vermietende zu Nutze: Rund ein Drittel der angebotenen Wohnungen in den fünf deutschen Großstädten Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt ist laut ImmoScout24 möbliert. Im Schnitt zahlst Du dort für eine möblierte Wohnung 45% mehr als für eine ohne Möbel.
Viele Bundesländer fordern, dass die Mietpreisbreme nachgeschärft wird – z. B., indem die Berechnung des Möblierungsaufschlags im Vertrag aufgelistet werden muss. Noch ist nichts passiert. Deswegen unser Tipp: Frag bei der Hausverwaltung oder Deiner Vermieterin bzw. Deinem Vermieter nach, wie hoch Deine Grundmiete ist. Frag auch nach der Höhe des Möblierungsaufschlags und wie er berechnet wurde. Dann kannst Du selbst prüfen, ob die Preisbremse eingehalten wurde. Ist dem nicht so, solltest Du den unzulässigen Mietaufschlag unbedingt beanstanden. Nutze dafür unser Musterschreiben.
Zum Musterschreiben
2. Mietverträge für eine kürzere Zeit
Ein weiterer Trick ist, den Mietvertrag zu befristen. Denn für Wohnungen, die nur vorübergehend vermietet werden, gilt die Mietpreisbremse nicht. Das Problem: Es ist im Gesetz nicht klar geregelt, was unter "vorübergehendem Gebrauch" zu verstehen ist. Manche Vermieterinnen und Vermieter nutzen dieses Schlupfloch, indem sie befristete Verträge abschließen und den Vertrag dann kurz vor Ablauf erneuern – natürlich wieder zeitlich begrenzt.
Das ist bei Dir auch so? Vermieterinnen und Vermieter sitzen wegen der hohen Nachfrage leider am längeren Hebel: Wenn Du die Wohnung nicht willst, nimmt sie jemand anderes. Trotzdem solltest Du versuchen, das Ganze mal anzusprechen und auf die Mietpreisbremse hinzuweisen.
Das sind leider nicht die einzigen Ausnahmen von der Mietpreisbremse. In unserem Ratgeber verraten wir Dir, in welchen Fällen noch eine höhere Miete verlangt werden darf.