Tipps & Tricks
Homeoffice unter Druck: Darf Dein Chef Dich zurück ins Büro holen?
Viele Firmen verlangen wieder mehr Präsenz. Wann das zulässig ist, wann Du Homeoffice verlangen kannst und was für Deine Steuer gilt.
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Viele Firmen verlangen wieder mehr Präsenz. Wann das zulässig ist, wann Du Homeoffice verlangen kannst und was für Deine Steuer gilt.

Homeoffice bleibt verbreitet, aber nicht überall erwünscht: Laut Statistischem Bundesamt arbeitete 2025 rund ein Viertel aller Erwerbstätigen zumindest gelegentlich von zu Hause. Damit lag der Anteil wieder auf dem Niveau des Corona-Jahres 2021 und fast doppelt so hoch wie 2019.
Trotzdem schränken viele Unternehmen Homeoffice wieder ein. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hat jedes fünfte Unternehmen Homeoffice bereits abgeschafft.
Von den Firmen, die es noch anbieten, wollen 15 % die Möglichkeiten reduzieren und 5 % ganz streichen. Aktuell ermöglichen 58 % der Unternehmen zumindest einem Teil ihrer Belegschaft mobiles Arbeiten.
Viele Unternehmen halten weiterhin am Homeoffice fest. Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen glaubt, dass Arbeitgeber ohne Homeoffice-Angebot schlechtere Chancen haben, qualifizierte Fachkräfte zu finden.
Ganz ohne Vorbehalte ist das Modell nicht: Zwar meinen 44 % der befragten Unternehmen, dass im Homeoffice in der Regel produktiver gearbeitet wird als im Büro. Gleichzeitig befürchten zwei Drittel, dass Homeoffice den Zusammenhalt im Team schwächt.
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland bislang nicht. Du kannst Deinen Arbeitgeber darum bitten, er muss Deinem Wunsch aber grundsätzlich nicht zustimmen. Entscheidend ist deshalb, was Du konkret mit Deinem Arbeitgeber vereinbart hast.
Ist der Arbeitsort nicht verbindlich festgelegt, darf Dein Arbeitgeber bestimmen, wo Du arbeitest. Dieses Weisungsrecht ist aber nicht unbegrenzt: Er muss die betrieblichen Gründe und Deine persönlichen Interessen angemessen gegeneinander abwägen.
Die Homeoffice-Möglichkeiten der letzten Jahre geben Dir daher nicht automatisch einen dauerhaften Anspruch. Das haben Gerichte wiederholt bestätigt.
Eine Rückkehr ins Büro darf aber auch nicht völlig beliebig angeordnet werden. Eine pauschale Begründung wie „Die Kommunikation soll besser werden“ kann zu wenig sein, wenn nicht nachvollziehbar ist, warum gerade mehr Anwesenheit dieses Ziel erreicht (ArbG Düsseldorf, Az. 3 Ca 6587/25).
Schau zuerst in Deinen Arbeitsvertrag sowie in mögliche Zusatz-, Tarif- oder Betriebsvereinbarungen. Formulierungen wie „bis zu zwei Tage Homeoffice“, „nach Absprache“ oder „mit Zustimmung der Führungskraft“ lassen dem Arbeitgeber mehr Spielraum als eine feste Zusage.
Sollst Du plötzlich häufiger ins Büro kommen, bitte um eine konkrete Erklärung: Ab wann gilt die neue Regel? Wie viele Präsenztage sind vorgesehen? Und welche betrieblichen Gründe gibt es dafür?
Unser Tipp: Verlass Dich nicht darauf, dass jahrelanges Homeoffice automatisch zu einem dauerhaften Recht wird. Lass Dir feste Homeoffice-Tage möglichst schriftlich zusichern. Gibt es bereits eine verbindliche Regelung, kann Dein Arbeitgeber sie nicht ohne Weiteres einseitig ändern.
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