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Tipps & Tricks

Hunderte Euro sparen bei der Kinderbetreuung: Mit diesen 2 Tricks

Die Kosten für die Kinderbetreuung sind über Deutschland hinweg total unterschiedlich. Diese zwei Tricks aber gelten überall.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Trick 1: Kinderbetreuung von der Steuer absetzen 

Egal ob Kita, Kindergarten oder Hort: Die Kosten dafür kannst Du von der Steuer (als Sonderausgaben in der Anlage Kind) absetzen. Und zwar genau zwei Drittel von maximal 6.000€ pro Jahr, also maximal 4.000€ im Jahr.  

Hier ein Beispiel: Dein Kind geht in die Kita und der Kitaplatz kostet 200€ im Monat, also 2.400€ im Jahr. Davon kannst Du zwei Drittel absetzen, also 1.600€. Wir nehmen mal an, Du verdienst im Jahr 40.000€ brutto. In der Rechnung würdest Du Dir pro Jahr ca. 500€ an Steuern sparen.

Die Voraussetzungen: 

  • Es muss sich um Dein eigenes Kind oder Pflegekind handeln. Für Stief- oder Enkelkinder kannst Du nichts absetzen. 
  • Das Kind muss zu Deinem Haushalt gehören – also dauerhaft in Deinem Haushalt leben und von Dir versorgt werden. Bist Du getrennt oder geschieden, ist entscheidend, wo das Kind gemeldet ist.  
  • Das Kind darf sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

Welche Nachweise Du für das Absetzen benötigst, liest Du in unserem Ratgeber zu Kinder­betreuungs­kosten.

Trick 2: Steuerfreies Ge­halts­ex­tra 

Du kannst auch zu Deiner Chefin gehen und statt einer Gehaltserhöhung ein steuerfreies Ge­halts­ex­tra raushandeln.

Beispielsweise bietet Dir Deine Chefin 200€ mehr Bruttogehalt an – davon würde Dir ja netto weniger bleiben. Frag sie dann doch mal, ob sie Dir stattdessen auch die monatlichen Kosten für die Kita in Höhe von 200€ zahlen würde. Weil Du auf diese 200€ dann keine Steuern und So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zahlst, hast du viel mehr davon als von der Gehaltserhöhung. Deine Chefin kommt auch gut weg, da sie sich die Sozialversicherungskosten für Dich spart. Das kannst Du ruhig auch in der Verhandlung ansprechen. 

Wichtig bei diesem Trick: Der Ar­beit­ge­ber­zu­schuss muss zusätzlich zum Lohn gezahlt werden und Du musst die Originalrechnungen der Kita aufbewahren und Deiner Chefin als Nachweis vorlegen. Deine Chefin muss den Zuschuss dann auf der Rechnung vermerken – sonst könntest Du die Betreuungs­kosten ja nochmal als Sonderausgaben in der Steu­er­er­klä­rung absetzen.

Schau immer mal wieder in unserer App rein für noch mehr solcher Tricks. Welche Alternativen zur klassischen Gehaltserhöhung Du beispielsweise sonst noch hast, liest Du in diesem Beitrag.

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