Tipps & Tricks
In diesen 2 Fällen musst Du beim Auszug nicht streichen
Ziehst Du aus einer Mietwohnung aus, musst Du sie normalerweise gestrichen übergeben. Außer in diesen zwei Fällen.
Finanztip-Expertin für Recht
Tipps & Tricks
Ziehst Du aus einer Mietwohnung aus, musst Du sie normalerweise gestrichen übergeben. Außer in diesen zwei Fällen.
Der Umzug in Deine neue Wohnung steht an. Doch bevor Du die alte übergeben kannst, musst Du in der Regel streichen. Das ist aber nicht immer der Fall:
1. Fall: Du hast die Wohnung unrenoviert übernommen
Du musst Deine Wohnung nicht in einem besseren Zustand zurückgeben, als Du sie erhalten hast. Das gilt auch, wenn Du mit dem Vormieter vereinbart hast, dass Du die Wohnung unrenoviert bzw. ungestrichen übernimmst.
Wichtig: Du musst beweisen können, dass Du die Wohnung unrenoviert bekommen hast. Das machst Du am besten mit einem Übergabeprotokoll. Damit kannst Du beim Einzug festhalten, dass die Wohnung nicht frisch gestrichen wurde. Nutz dazu unser Muster-Protokoll zur Wohnungsübernahme:
2. Fall: Die Klausel zu Schönheitsreparaturen ist unwirksam
In vielen Mietverträgen stehen Klausen zu Schönheitsreparaturen, die aber unwirksam sind. Zum Beispiel:
Steht bei Dir ein Umzug an, solltest Du in Deinem Mietvertrag nachlesen, welche Regelungen dort über Schönheitsreparaturen stehen. Mit unserer Checkliste kannst Du die Klauseln einfach überprüfen.
Weitere Infos dazu und Beispiele zu den Klauseln findest Du in unserem Ratgeber zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag.
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