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Tipps & Tricks

In diesen 2 Fällen musst Du beim Auszug nicht streichen

Ziehst Du aus einer Mietwohnung aus, musst Du sie normalerweise gestrichen übergeben. Außer in diesen zwei Fällen.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Der Umzug in Deine neue Wohnung steht an. Doch bevor Du die alte übergeben kannst, musst Du in der Regel streichen. Das ist aber nicht immer der Fall:  

1. Fall: Du hast die Wohnung unrenoviert übernommen 

Du musst Deine Wohnung nicht in einem besseren Zustand zurückgeben, als Du sie erhalten hast. Das gilt auch, wenn Du mit dem Vormieter vereinbart hast, dass Du die Wohnung unrenoviert bzw. ungestrichen übernimmst.  

Wichtig: Du musst beweisen können, dass Du die Wohnung unrenoviert bekommen hast. Das machst Du am besten mit einem Übergabeprotokoll. Damit kannst Du beim Einzug festhalten, dass die Wohnung nicht frisch gestrichen wurde. Nutz dazu unser Muster-Protokoll zur Wohnungsübernahme: 

Zum Download 

2. Fall: Die Klausel zu Schönheitsreparaturen ist unwirksam   

In vielen Mietverträgen stehen Klausen zu Schönheitsreparaturen, die aber unwirksam sind. Zum Beispiel: 

  • Umfang der Renovierung: Oft heißt es, dass Du alles streichen musst, was unter Umständen auch einen Außenanstrich umfasst. Das geht über Deine gesetzlichen Pflichten als Mieterin oder Mieter hinaus und ist deshalb unwirksam. 
  • Farbwahlklausel: Steht im Vertrag, dass Du Fenster und Türen weiß streichen musst, gilt das auch für die Mietzeit, nicht nur für den Auszug. Das schränkt Dich als Mieterin oder Mieter aber zu sehr ein und ist deshalb unwirksam. 
  • Endrenovierungsklausel: Du sollst die Wohnung in einem super Zustand zurückgeben, unabhängig davon, ob die Wohnung überhaupt renovierungsbedürftig ist.  
  • Starrer Fristenplan: Formulierungen, wie "alle fünf Jahre muss gestrichen werden", sind unzulässig. 
  • Abgeltungsklausel: Ziehst Du vor Ablauf der für die Schönheitsreparaturen vorgesehenen Fristen aus, sollst Du Dich trotzdem an den Kosten beteiligen. Dagegen kannst Du Dich wehren. 

Steht bei Dir ein Umzug an, solltest Du in Deinem Mietvertrag nachlesen, welche Regelungen dort über Schönheitsreparaturen stehen. Mit unserer Checkliste kannst Du die Klauseln einfach überprüfen. 

Weitere Infos dazu und Beispiele zu den Klauseln findest Du in unserem Ratgeber zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag

Von Anna Karolina Stock, und Giulia Tita

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