Tipps & Tricks
Job gekündigt? Darauf musst Du bei der Krankversicherung achten
Du hast gerade Deinen Job gekündigt oder wurdest gekündigt? Was das für Deine Krankenversicherung bedeutet.
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Tipps & Tricks
Du hast gerade Deinen Job gekündigt oder wurdest gekündigt? Was das für Deine Krankenversicherung bedeutet.
Egal, ob Du gerade Deinen Job gekündigt hast oder Dir gekündigt wurde, um Deine Krankenversicherung musst Du Dir erstmal keine Sorgen machen. Handeln solltest Du aber trotzdem.
Du bist nach der Kündigung noch maximal einen Monat weiter krankenversichert, sofern Du bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bist. Dann gilt der sogenannte nachgehende Leistungsanspruch. Den musst Du nicht extra beantragen.
Du solltest allerdings trotzdem bei Deiner Krankenversicherung anrufen und nachfragen, wie lange genau die Nachversicherung bei Dir besteht – maximal vier Wochen.
Die gute Nachricht: Während der Nachversicherung zahlst Du keine Beiträge, bist aber ganz normal versichert. Du erhältst also nach wie vor alle Versicherungsleistungen. Du kannst also zwischen zwei Jobs Pause machen und bist in dieser Zeit weiter krankenversichert – ohne zusätzliche Kosten.
Wenn Du länger als einen Monat nicht erwerbstätig bist, solltest Du Dich direkt nach der Kündigung arbeitslos melden. Dann übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge für Deine Krankenversicherung. Andernfalls musst Du sie selbst – rückwirkend – ab dem ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit bezahlen.
Bist Du privat versichert, gibt’s keine Nachversicherung. Du solltest Dich in dem Fall sofort nach der Kündigung arbeitslos melden. Dann kehrst Du automatisch zurück in die GKV und die Agentur für Arbeit übernimmt Deine Beiträge. Machst Du das nicht, musst Du die PKV-Beiträge selbst weiterzahlen.
Auch wenn Du durch die Agentur für Arbeit gesetzlich krankenversichert bist, kannst Du auf Wunsch in der PKV bleiben. Das geht aber nur, wenn Du vor Deiner Arbeitslosigkeit mindestens fünf Jahre in der PKV warst. Dafür musst Du Dich bei der Agentur für Arbeit von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Die Agentur übernimmt die Kosten für die PKV, allerdings nur so viel, wie sie auch für gesetzlich Versicherte übernehmen. Aktuell sind das 680€. Ist die PKV teurer, musst Du die Restkosten aus eigener Tasche bezahlen.
Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber zum nachgehenden Leistungsanspruch. Außerdem solltest Du diese sieben Dinge zur Kündigung wissen.
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