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Kein Kindergeld trotz Wehrdienst? Diese Regelungen gelten

Das gilt beim Kindergeld, wenn Du bzw. Dein Kind den freiwilligen Wehrdienst ableisten will.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Kein Kindergeld trotz Wehrdienst? Diese Regelungen gelten

Wenn Dein Kind sich für den freiwilligen Wehrdienst entscheidet, besteht in der Regel für sie bzw. ihn kein Anspruch auf das monatliche Kindergeld von aktuell 255€. Das bestätigt ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. III R 43/22). Anders ist es, wenn Dein Kind ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder einen anderen im Gesetz festgelegten Dienst absolviert.

Auch während des Wehrdiensts kann Kindergeld aber möglich sein: wenn Du währenddessen eine Berufsausbildung machst oder nachweislich keinen Ausbildungsplatz findest. Wann volljährige Kinder Kindergeld bekommen, liest Du in unserem Ratgeber zum Kindergeld

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Von Amelie Junk
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