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Kein Umsteigerecht beim Deutschlandticket

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Der Bundesrat hat einer Änderung der Eisenbahnverkehrsverordnung zugestimmt, womit die Fahrgastrechte beim Deutschlandticket eingeschränkt werden. Es gilt jetzt offiziell als ”Ticket mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt”. Das bedeutet, dass Du ab 7. Juni bei Verspätungen von voraussichtlich mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof nicht in einen anderen Zug, z. B. einen ICE, umsteigen darfst.

Bei Verspätungen ab 60 Minuten hast Du Anspruch auf eine Entschädigung von 1,50€. Ausgezahlt wird aber erst ab 4,50€ pro Monat. Es müssen also mind. drei Verspätungen zusammenkommen. Maximal gibt’s dann 25% des Ticket-Werts als Entschädigung.

Von Amelie Junk

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