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Klage gegen Sparkassen – wer sich jetzt Geld zurückholen kann
Finanztip-Expertin für Recht
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Die Verbraucherzentrale führt Musterfeststellungsklagen gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn. Sie sollen nach dem BGH-Urteil zu fehlenden AGB-Zustimmungen klären, ob Kundinnen und Kunden sich nur das Geld zurückholen können, das durch Gebührenänderungen der vorherigen drei Jahre zu viel gezahlt wurde – oder auch aus dem Zeitraum davor. Du bist bei einer dieser Banken? Dann meld Dich beim Klageregister des Bundesamtes für Justiz an. Wenn die Klage Erfolg hat, bekommst Du so zu viel gezahlte Gebühren zurück, denen Du nicht aktiv zugestimmt hast.
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