Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Versicherungen, die Du abschließen solltest. Überleg nur mal, was Du da versicherst: All das Geld, das Du Dein ganzes Berufsleben noch verdienen wirst. Das kann über 1 Mio. € sein – je nachdem wie alt Du bist und wie viel Du verdienst. Du hast trotzdem keine BU? Vielleicht weil Du ab und zu mal krank gewesen bist und eh nicht dran glaubst, überhaupt eine zu bekommen? Dann bist Du hier genau richtig – in unserer Serie zum Thema BU trotz Vorerkrankung.
Teil 1: Nicht jede Krankheit macht eine BU unmöglich
Beim Antrag zählt in der Regel nur, woran Du in den letzten fünf Jahren erkrankt warst. Was länger her ist, musst Du nicht angeben. Außer Du bist im Krankenhaus gewesen – dafür sind’s zehn Jahre.
Harmlose Erkrankungen wie einen leichten Schnupfen musst Du beim Antrag nicht nennen. Führ aber lieber zu viel als zu wenig auf. Wenn Dein Versicherer herausfindet, dass Du bei den Gesundheitsfragen geschummelt hast, kann er sich weigern, die BU-Rente zu zahlen. Eine Blasen- oder Mandelentzündung, eine leichte Corona-Infektion, einen Hautausschlag, eine Gastritis oder eine Blinddarm-OP (ohne Komplikationen) musst Du z. B. auf jeden Fall angeben. Bist Du wieder ganz gesund, kannst Du trotzdem noch eine BU bekommen.
Was ist mit Long Covid, Rückenproblemen und Bluthochdruck?
Schwieriger wird’s schon bei Bluthochdruck, Long Covid, einem Bandscheibenvorfall oder wenn Du Probleme mit der Wirbelsäule hast (LWS/HWS-Syndrom). So eine Erkrankung kann Deine BU viel teurer machen oder dazu führen, dass Du kein Geld bekommst, wenn Du wegen dieser Krankheit berufsunfähig wirst. Im schlimmsten Fall bekommst Du gar keine BU. Gerade wenn Du mehrere solcher Erkrankungen hattest, können einige Versicherer Dich ablehnen. Jede Versicherung hat aber andere Kriterien.
Richtig schwierig wird’s bei psychischen Erkrankungen wie Burnout, Depressionen oder Phobien. Dafür zahlen die Versicherer die meisten BU-Renten. Also lehnen sie Dich fast immer ab – egal bei welcher Diagnose. Nur mit großem Glück bekommst Du eine BU, die die Psyche aber wahrscheinlich ausschließen wird. Unser Tipp: Hol Dir so eine BU auf jeden Fall trotzdem.
Psychische Erkrankungen: BU nach Wartezeit
Erstens bist Du so für alles andere abgesichert. Zweitens musst Du auch eine psychische Erkrankung fünf Jahre nach Abschluss der Behandlung nicht mehr angeben, wenn Du keine Beschwerden mehr hast. Dann kannst Du die Versicherung wechseln und Dich auch dafür versichern. Genauso geht‘s bei Erkrankungen und Verletzungen wie Rückenschmerzen oder einem folgenlos ausgeheilten Bänderriss. Bei chronischen Erkrankungen wie HIV, Diabetes oder Morbus Crohn hilft Dir das nicht. Dass Du damit eine BU bekommst, ist fast unmöglich.
Egal um welche Krankheiten es bei Dir geht: Auf jeden Fall solltest Du Dich bei Deinem BU-Antrag von einem Makler oder Berater unterstützen lassen. Wir empfehlen Hoesch & Partner, BUForum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung und P&F. Worauf Du beim Antrag unbedingt achten musst, erklären wir Dir im nächsten Teil unserer Serie.
Wusstest Du außerdem, dass eine BU auch schon für Schüler und Schülerinnen sinnvoll ist? Warum, erfährst Du hier.