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Kran­ken­kas­sen-Bonus bleibt bis 150€ steuerfrei

Machst Du beim Bonusprogramm Deiner Kran­ken­kas­se mit? Dann ist diese Regelung relevant für Dich.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern
Frau macht Geldschein-Yoga

Über das Bonusprogramm kannst Du Geld von Deiner Kran­ken­kas­se bekommen, z. B. als Belohnung für eine Zahnreinigung oder wenn Du im Sportverein bist. Bis zu 150€ musst Du dabei nicht versteuern. Die gute Nachricht: Bisher war die Regelung bis Ende 2024 befristet. Laut dem Entwurf fürs Jahressteuergesetz 2024 soll sie ab 2025 aber immer gelten.  

Du kommst über 150€? Dann ist alles darüber ebenfalls steuerfrei, wenn Du selbst Ausgaben hattest, um den Bonus zu erhalten (z. B. für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio). Wenn nicht, musst Du den Betrag, der über die 150€ hinausgeht, bei den Sonderausgaben in der Steu­er­er­klä­rung abziehen. Mehr Infos und Beispiele dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Vorsorgeaufwendungen

Am einfachsten kannst Du bei der Kran­ken­kas­se durch einen Wechsel sparen. Wir empfehlen Dir die HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und BIG direkt gesund

Von Jörg Leine, und Amelie Junk

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