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Kran­ken­kas­sen werden teurer, aber Du nicht wie gewohnt informiert

Zum neuen Jahr erhöhen viele Kran­ken­kas­sen voraussichtlich ihren Zusatzbeitrag. Informieren müssen sie Dich darüber aber diesmal nicht wie gewohnt per Brief. Das kann Dich am Ende Geld kosten.

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Jedes Jahr das Gleiche: Viele Kran­ken­kas­sen erhöhen pünktlich zum 1. Januar ihren Zusatzbeitrag und schicken ihren Kunden einen Brief, in dem sie darüber informieren. Im kommenden Dezember aber läuft das anders, denn der Bundestag hat letzte Woche beschlossen: Gesetzlich Versicherte müssen nicht mehr persönlich über eine Beitragserhöhung informiert werden. Die Pflicht zur Versendung eines Informationsschreibens wird für Beitragserhöhungen zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2023 ausgesetzt. In diesem Zeitraum reicht also eine Info auf anderem Wege, z. B. über die Webseite der Kran­ken­kas­se.

Darum ist das für Dich ein Nachteil

Zum 1. Januar 2023 soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag voraussichtlich um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6% steigen. An den müssen sich die Kran­ken­kas­sen zwar nicht halten, er bietet aber eine Orientierung. Du kannst also davon ausgehen, dass viele Kran­ken­kas­sen zum neuen Jahr ihren Zusatzbeitrag erhöhen. Von den 0,3% zahlst Du als Arbeitnehmer die eine Hälfte, Dein Arbeitgeber die andere.

Verdienst Du z. B. als Angestellter 3.000€ brutto im Monat, bedeutet ein Anstieg von 1,3% auf 1,6% für Dich 54€ Mehrkosten im Jahr für die Kran­ken­kas­se. Über den neuen Zusatzbeitrag wirst Du dann aber nicht mehr aktiv per Brief informiert. Damit steigt die Gefahr, dass Du die Erhöhung nicht sofort mitbekommst und ggf. die Frist für Dein Son­der­kün­di­gungs­recht nicht einhältst.

Hab ein Auge auf Deine Kran­ken­kas­se

Unser Rat: Schau im Dezember regelmäßig in unseren Ratgeber zum Zusatzbeitrag. Dort listen wir Kran­ken­kas­sen auf, die eine Erhöhung angekündigt haben. Erhöht Deine Kasse den Zusatzbeitrag, kannst Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzen. Deine Sonderkündigung muss dann spätestens bis zum Ende des Monats bei der Ver­si­che­rung eingehen, in dem diese den neuen Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhebt. Ein Kran­ken­kas­senwechsel ist zum Glück super einfach: Du meldest Dich einfach bei Deiner neuen Kasse an und die übernimmt dann für Dich die Kündigung beim alten Anbieter.

Laut Check24 haben auch schon einige Kran­ken­kas­sen angekündigt, dass ihr Zusatzbeitrag auch 2023 unter dem Durchschnittsbeitrag liegen wird – in diesem Fall könnte sich ein Wechsel lohnen. Übrigens: Ein Wechsel Deiner Kran­ken­kas­se ist grundsätzlich immer möglich, wenn Du schon mindestens zwölf Monate lang Mitglied bist.

Wir bleiben natürlich für Dich an den Kran­ken­kas­senbeiträgen dran: In unserem Ratgeber erfährst Du rechtzeitig, welche Kran­ken­kas­sen weiterhin gut und preiswert sind.

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