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Krankes Kind? Das ändert sich bei der Krankmeldung

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen
krank

Dein Kind ist krank und braucht Deine Betreuung, sodass Du nicht arbeiten kannst? Dann kannst Du seit dem 18.12. auch telefonisch eine ärztliche Bescheinigung für bis zu fünf Tage bekommen. Zumindest wenn Dein Kind schonmal in der jeweiligen Praxis war und die zuständige Ärztin oder der Arzt die telefonische Krankschreibung als vertretbar ansieht. Gib Deinem Arbeitgeber in so einem Fall sofort Bescheid und schick ihm das Attest, sobald Du es hast.

Um Kinder­kranken­geld zu bekommen, brauchst Du das Attest aber nach wie vor ab dem ersten Tag. Am besten bittest Du also die Praxis, Dir das Attest per Mail zu schicken. Beantrage das Geld dann so früh wie möglich – oft geht das über die Website oder App Deiner Kran­ken­kas­se.

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