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Kündigung und Schwangerschaft: Das solltest Du jetzt wissen

Du bekommst die Kündigung von Deinem Arbeitgeber und stellst dann fest, dass Du da schon schwanger warst? Dann hast Du für eine Klage nur wenig Zeit – das soll sich jetzt ändern.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Für Schwangere gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Es kann aber vorkommen, dass Frauen gekündigt werden und erst danach feststellen, dass sie zu diesem Zeit­punkt bereits schwanger waren. Dann hast Du zwei Wochen Zeit, nachträglich gegen die Kündigung zu klagen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof gerügt (Az. C-284/23), dass diese kurze Frist gegen EU-Recht verstößt. Der deutsche Gesetzgeber muss also nachbessern und die Frist verlängern. Das kann aber eine Weile dauern. 

Schau bis dahin, dass Du die aktuellen Fristen kennst und einhältst: Neben den zwei Wochen für nachträgliche Klagen gelten drei Wochen für die Klage gegen die Kündigung, wenn Du zum Zeit­punkt der Kündigung schon wusstest, dass Du schwanger bist. Mehr Infos liest Du in unserem Ratgeber zum Mutterschutz

Von Anja Ciechowski, und Amelie Junk

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