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Mietpreisbremse in Hessen gekippt: Das solltest Du jetzt wissen
In Hessen wurde die Mietpreisbremse für nichtig erklärt. Was das für Dich bedeutet und wie Du die Bremse in anderen Regionen nutzt.

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In Hessen wurde die Mietpreisbremse für nichtig erklärt. Was das für Dich bedeutet und wie Du die Bremse in anderen Regionen nutzt.


Das Amtsgericht Frankfurt hat die Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam erklärt: Die Landesregierung hatte bei der Verlängerung keine neue Begründung genannt und muss jetzt nachliefern. Der Staat haftet für den Fehler nicht. Du als Mieterin oder Mieter kannst überhöhte Mieten dort aktuell also nicht ohne das Risiko rügen, dass ein Gericht das nicht anerkennt.
In unserem Ratgeber zur Mietpreisbremse liest Du, in welchen Regionen sie gilt. Zu hohe Mietzahlungen kannst Du mit unserem Musterschreiben (Word-Dokument) zurückfordern – alternativ empfehlen wir Dir den Dienstleister Conny, der das Ganze für Dich übernimmt.
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