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Mini-PV-Anlagen jetzt an mehr Balkonen erlaubt
Finanztip-Experte für Energie
Im Frühjahr haben wir berichtet, dass an Balkonen in über vier Metern Höhe (ab dem zweiten Stock) und über Verkehrsflächen die meisten Balkonkraftwerke nicht installiert werden dürfen. Jetzt hat das Deutsche Institut für Bautechnik klargestellt: Die zitierten Bauvorschriften gelten gar nicht für Stecker-PV-Anlagen, weil diese nicht als Bauprodukte gelten. Denn sie sind nicht fest mit dem Gebäude verbunden. Damit entfällt auch die bisherige Begrenzung, dass die Fläche des Solarmoduls nicht größer als 2 m² sein darf.
Als Mieterin oder Mieter hast Du es dank dieser Regelung jetzt also einfacher, wenn Du Dich für ein Balkonkraftwerk entscheidest. Achte aber unbedingt auf eine sturmsichere Montage!
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