Finanztip App
Alle Inhalte in der App
App laden

FinanzFact

Nebenkosten: Wann Dein Vermieter die Jahresabrechnung ändern darf

Hat Dein Vermieter Deine Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung nachträglich nochmal korrigiert? Das darf er – aber nur in bestimmten Fällen.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Eigentlich muss Deine Vermieterin oder Dein Vermieter die Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung bis spätestens zum Ende des Folgejahres vorlegen. Für die 2022er-Abrechnung war also bis 31. Dezember 2023 Zeit.

Was, wenn Du 2024 noch eine Korrektur dieser Abrechnung bekommen hast? Das ist nur erlaubt, wenn die Änderung nicht an Deiner Vermieterin oder Deinem Vermieter lag. Sondern z. B. an der Stadt, die Grundsteuerbescheide verspätet festgesetzt hat. Dann haben Vermietende bis zu drei Monate Zeit, die höheren Gebühren nachzufordern. Wenn sie selbst eine Rechnung übersehen haben, dürfen sie aber nichts nachfordern.

Wie Du Deine Abrechnung prüfst und so Geld sparst, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung.

Speichere Deine Artikel für später ab!

Die passenden ETFs, praktische Steuertipps oder die besten Kredit­karten-Anbieter: In der Merkliste Deiner Finanztip App kannst Du Dir alles für später abspeichern.

Hol Dir die App

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Emp­feh­lungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.