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Tipps & Tricks

Neue Fahrgastrechte bei der Bahn: Was jetzt für Dich gilt

Seit 7. Juni gelten bei Verspätungen und Zugausfällen neue Regelungen. Wann Du jetzt noch Geld zurückbekommst, wann nicht, und was sich sonst noch ändert, erfährst Du hier.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Bisher war beim Bahnfahren eigentlich immer klar: Hat Dein Zug über 60 Minuten Verspätung, gibt’s eine Entschädigung. Aber das ist seit Mittwoch (07.06.23) anders. Denn die neue Fassung der Europäischen Fahrgastrechte-Verordnung sagt seitdem: Ab sofort kommt es auf den Grund für die Verspätung des Zugs an. War die Bahn schuld oder lag ein sogenannter „außergewöhnlicher Umstand“ vor? Ein Jahrhundertsturm vielleicht, ein Notarzteinsatz am Zug oder mal wieder Personen auf dem Gleis?

Für Verspätungen wegen solch außergewöhnlicher Umstände muss die Bahn ab jetzt keine Entschädigung mehr zahlen. Ist die Bahn selbst schuld oder gibt’s einen Streik, dann gibt’s weiterhin Geld zurück. Unsere Rechtsexpertin Britta rät Dir aber:


Das ist noch neu
Schneller sein musst Du jetzt übrigens auch. Denn: Laut der neuen Verordnung hast Du jetzt nur noch drei statt zwölf Monate lang Zeit, Deine Forderungen bei der Bahn zu stellen. Auch hier rät Dir unsere Rechtsexpertin: Mach das auch, wenn Du zu spät dran bist. Es kommt dann zwar auf die Kulanz der Bahn an – die soll es aber angeblich geben. Leider kannst Du Dich auf Kulanz nicht berufen.

Das gilt beim Deutschlandticket
Falls Du mit dem Deutschland-Ticket unterwegs bist, kannst Du seit Neuestem selbst bei einer angekündigten Verspätung von mehr als 20 Minuten nicht mehr in einen IC oder ICE wechseln. Eine Ausnahme gibt’s hier nur, wenn Du mit der letzten Verbindung des Tages Dein Ziel nicht mehr vor Mitternacht erreichst oder Dein Zug zwischen null und fünf Uhr morgens mit einer Verspätung von mind. 60 Minuten ankommt – in diesen Fällen muss Dir die Bahn eine alternative Beförderung anbieten. Dann kannst Du auf einen ICE umsteigen oder, wenn sonst nichts geht, ein Taxi nehmen.

Bis zu 120€ statt 80€ Erstattung
Die Fahrtkosten für Taxi und Co. kannst Du Dir bis 120€ erstatten lassen – früher waren es 80€. Je nach Verspätung, muss Dir die Bahn außerdem Verpflegung bereitstellen. Diese Ansprüche hast Du auch weiterhin, selbst wenn die Verspätung wegen außergewöhnlicher Umstände entstanden ist.

Da diese ganzen Regelungen ganz schön verwirrend sein können, findest Du sie in unserem Ratgeber nochmal übersichtlich zusammengestellt.

Zum Ratgeber

 

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