Tipps & Tricks
Neue Heizung geplant? Warum Warten jetzt teuer werden kann
Hast Du noch eine alte Öl- oder Gasheizung? Dann solltest Du einen geplanten Heizungstausch nicht zu lange aufschieben – denn bei der Förderung ändert sich einiges.

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Hast Du noch eine alte Öl- oder Gasheizung? Dann solltest Du einen geplanten Heizungstausch nicht zu lange aufschieben – denn bei der Förderung ändert sich einiges.


Seit dem 21. Juli 2026 hat sich die Heizungsförderung verschlechtert. Jetzt wurde auch noch der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 % reduziert, und für die erste Wohneinheit werden statt 30.000 € nur noch maximal 28.000 € der förderfähigen Kosten für die neue Heizung berücksichtigt.
Wenn Du Deine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen willst, kann langes Abwarten also teuer werden. Denn ab dem 1. Februar 2027 reduzieren sich alle sechs Monate gleich zwei Faktoren: der Klimageschwindigkeitsbonus um jeweils vier Prozentpunkte und die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit um jeweils 750 €. Der Bonus fällt ab August 2028 ganz weg.
Ein Beispiel: Kostet Deine neue Heizung 28.000 € und Du bekommst neben der Grundförderung aktuell den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %, sind 12.880 € Zuschuss drin. Ab Februar 2027 sinkt der Bonus auf 12 % und gleichzeitig werden nur noch 27.250 € Kosten berücksichtigt. Dann wären es nur noch 11.445 €. Durch ein halbes Jahr Warten fehlen Dir in diesem Beispiel also 1.435 € Förderung.
Wenn Deine fossile Heizung alt ist, solltest Du jetzt mit der Planung anfangen. Lass zunächst von einer Heizungsfachfirma oder einem Energieberater prüfen, welche Heiztechnik zu Deinem Haus passt. Hol Dir anschließend mehrere Angebote ein. Gerade bei einer Wärmepumpe kommt es auf eine saubere Planung und Dimensionierung an.
Hast Du Dich entschieden, brauchst Du für den Förderantrag einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der Fachfirma.
Wichtig: Da muss drinstehen, dass der Vertrag nur bei einer Förderzusage wirksam wird, beziehungsweise bei ausbleibender Förderung aufgelöst werden kann. Anschließend stellst Du den Antrag im KfW-Programm 458, und erst nach dem Antrag darf der Heizungstausch beginnen.
Der Bund fördert klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Diese Förderung soll aber über die kommenden Jahre deutlich sinken. Den Zuschuss beantragst Du als Privatperson über das KfW-Programm 458 für bestehende Wohngebäude.
Die Grundförderung beträgt 30 %, für selbstnutzende Eigentümer können je nach Voraussetzungen ein Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus dazukommen. Insgesamt sind aktuell bis zu 80 % Förderung möglich, wobei für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 € Kosten berücksichtigt werden.
Wieviel Förderung für Dich aktuell drin ist, erklären wir ausführlich im Finanztip-Ratgeber zur Heizungsförderung.
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