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Neue Pläne fürs Heizungsgesetz: Das musst Du wissen
Die Bundesregierung hat sich im Streit um das geplante Heizungsgesetz auf neue Leitplanken geeinigt. Was Du über die Änderungen wissen musst.
Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung
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Die Bundesregierung hat sich im Streit um das geplante Heizungsgesetz auf neue Leitplanken geeinigt. Was Du über die Änderungen wissen musst.
Hast Du bald endlich Klarheit, welche Heizung Du ab 2024 noch einbauen darfst? Die Chancen dafür sind jetzt etwas besser geworden. Denn die Bundesregierung hat sich in ihrem Streit um das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) kurzfristig auf neue Leitplanken geeinigt. Damit soll das geplante Gesetz noch vor dem Sommer geändert und beschlossen werden.
Was ändert sich?
Geplant ist immer noch, dass das Gesetz ab 1.1.2024 gelten soll. Aber Du musst dann nicht mehr zwingend sofort eine klimafreundliche Heizung (mind. 65% erneuerbare Energien) einbauen, wenn Deine alte irreparabel kaputt geht. Denn die Regierung will das GEG jetzt an ein Gesetz zur Wärmeplanung der Kommunen koppeln, das ebenfalls 2024 startet. Und das sorgt dafür, dass Du in der Regel länger Zeit hast, bis die GEG-Regeln wirklich für Dich gelten.
Der Grund: Erst wenn Deine Kommune Pläne vorgelegt hat, wie sie die Wärmeversorgung in Deiner Region klimafreundlich umbauen will (z. B. mit Fernwärme), gelten die neuen Regeln beim Heizungstausch für Dich. Für diese Planung sollen die Kommunen aber bis 2028 Zeit haben. Gibt’s in Deiner Region noch keine Wärmeplanung, sollst Du also auch ab 2024 noch eine neue Gasheizung einbauen dürfen. Du musst beim Kauf aber drauf achten, dass sie Wasserstoff-ready ist. Das alles gilt auch für einzelne Neubauten. Nur in Neubaugebieten gelten die GEG-Regeln direkt ab 2024.
Frag bei der Kommune nach
Wenn Deine Heizung kaputt geht, solltest Du also zuerst bei der Kommune nachfragen, wie es mit ihrer Wärmeplanung aussieht. Wenn sie vorliegt und ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, dürfen auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen weiter eingebaut werden. Ist das nicht der Fall, muss eine neue Gasheizung zu 65% mit Öko-Energie laufen. Biogas ist bisher aber sehr teuer und Geräte, die Wasserstoff-ready sind, haben einen Nachteil: Bisher funktioniert das nur mit einem Anteil von max. 30% – Du könntest die 65%-Forderung also gar nicht erfüllen.
Lass Dich beraten
Auch deshalb muss es beim Verkauf ab 2024 eine Beratung geben, die Dich über mögliche Auswirkungen der lokalen Wärmeplanung und Unwirtschaftlichkeit hinweist. Auch ohne diese Pflicht raten wir Dir, beim Thema Heizungswechsel nichts zu überstürzen und Dich von Expertinnen und -experten für Energieeffizienz beraten zu lassen. Worauf Du dabei achten solltest, erfährst Du in unserer Checkliste (PDF).
Und generell: Warte jetzt erstmal ab, was am Ende wirklich im Gesetz steht. Denn die neuen Leitplanken lassen noch viele Fragen offen. Zum Beispiel sollen das geplante Förderungsmodell und Ausnahmeregelungen wie die Altersgrenze von 80 Jahren überarbeitet werden und alle Möglichkeiten, wie Du die neuen Heizungsregeln erfüllen kannst, gleich behandelt werden (z. B. keine Einschränkungen mehr für Holz- und Pelletheizungen).
Sobald alles feststeht, bekommst Du natürlich alle Infos von uns. Aber dafür muss der Gesetzesentwurf jetzt erstmal überarbeitet und dann vom Bundestag beschlossen werden – hoffentlich vor der Sommerpause ab Juli.
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