Reform: 65-%-Pflicht fällt, Gas und Öl erlaubt
Biotreppe: Mehr “grüne” Beimischung ab 2029
Kosten: Anschaffung günstiger, langfristig hohes Preisrisiko
Die Bundesregierung plant eine große Reform für das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, die bis zum 1. Juli in Kraft treten soll.
Was sich ändern soll
Wenn Du eine neue Heizung einbaust, soll sie nicht mehr zwingend mit mind. 65 % erneuerbaren Energien laufen müssen. Gas- und Ölheizungen bleiben bei einer Neuanschaffung also grundsätzlich erlaubt.
Ob Du noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen darfst, soll damit auch nicht mehr davon abhängen, ob es bei Dir vor Ort schon eine kommunale Wärmeplanung gibt.
Gas und Öl bleiben – aber mit „Biotreppe“
Damit die Klimaziele trotzdem erreicht werden, ist für neue Gas- und Ölheizungen eine „Biotreppe“ geplant: Künftig sollen steigende Anteile “grüner” Brennstoffe (z. B. Biomethan oder Wasserstoff) beigemischt werden.
Fest steht bereits: Ab 2029 sollen bei neuen Gasheizungen Tarife mit mind. 10 % „grünen“ Gasen verpflichtend sein. Für Heizöl ist eine Bio-Öl-Beimischung vorgesehen. Bis 2040 soll es weitere Stufen geben, die genauen Quoten sollen im Gesetzesentwurf stehen.
Für Dich bedeutet das: Du darfst weiter Gas- oder Öl-Brenner einbauen, musst aber damit rechnen, dass Heizen teurer wird. Denn Biomethan, Wasserstoff und Bio-Öl sind in der Herstellung deutlich teurer und knapper als fossile Energieträger. Wächst ihr Anteil, steigen in der Regel auch die Brennstoffkosten.
Förderung läuft weiter – Details noch offen
Die staatliche Heizungsförderung über die KfW soll laut Regierung bis 2029 weiterlaufen. Gefördert werden unter anderem klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen und Pelletheizungen. Wie die Förderung künftig genau aussieht, soll bis Sommer feststehen.
Wenn bei Dir gerade ein Heizungstausch ansteht, lohnt sich deshalb ein Blick auf die aktuell möglichen Zuschüsse von bis zu 70 % (z. B. über das KfW-Förderprogramm 458).
Weniger Pflichten, mehr Eigenverantwortung
Außerdem sollen bestimmte Pflichten wegfallen: Wenn Du eine neue Gas- oder Ölheizung einbaust, musst Du Dich künftig nicht mehr beraten lassen.
Hast Du noch einen über 30 Jahre alten Konstanttemperaturkessel, sollst Du nicht mehr verpflichtet sein, ihn auszubauen. Das klingt gut, kann aber teuer werden: Alte Kessel sind oft Energiefresser. Selbst wenn Du sie weiter betreiben darfst, zahlst Du häufig unnötig hohe Heizkosten.
Sparst Du damit wirklich Geld?
Kurz gesagt: In der Anschaffung kann eine neue Gas- oder Ölheizung günstiger sein. Langfristig ist das Kostenrisiko jedoch hoch. Deshalb raten wir Dir:
- Wenn Deine Heizung noch läuft: Ruhe bewahren und über die unterschiedlichen Heizungsarten informieren
- Wenn ein Austausch ansteht: Rechne die Gesamtkosten durch statt nur die Anschaffung. Eine Gasheizung ist oft günstiger im Kauf – aber schon 2 ct mehr pro kWh bedeuten bei 20.000 kWh Verbrauch 400 € Mehrkosten pro Jahr. Und dazu können Netzentgelte und CO2-Kosten kommen
Schau Dir deshalb auch Alternativen wie die Wärmepumpe genau an. In unserem Wärmepumpen-Ratgeber zeigen wir Dir, wann sie sich lohnt, worauf Du beim Angebotsvergleich achten solltest und welche Förderung möglich ist.