Tipps & Tricks
Neues Urteil zu Riester: So wehrst Du Dich gegen unzulässige Kosten
Ein Gericht hat erneut eine Kostenklausel bei Riesterverträgen kassiert. Gegen solche Klauseln kannst Du Dich wehren – und zwar so.

Finanztip-Experte für Vorsorge
Tipps & Tricks
Ein Gericht hat erneut eine Kostenklausel bei Riesterverträgen kassiert. Gegen solche Klauseln kannst Du Dich wehren – und zwar so.
Bei Riester droht Dir kurz vor der Rente eine Kostenfalle – gegen die Du Dich aber wehren kannst. Bei Riester-Banksparplänen bekommst Du Post von Deiner Bank, bevor es in die Rente geht. Und zwar mit ihrem Angebot für die Auszahlphase.
Denn in der Rente wird das Geld früher oder später in einen Versicherungsvertrag überführt. Es muss ja bis zu Deinem Tod reichen. In diesen Angeboten können aber unzulässige Abschluss- und Vermittlungsgebühren für den Versicherungsvertrag stecken. Teilweise über 1.000€.
Gegen solche Kosten hat es bereits Klagen gegeben (z. B. Ende 2023 gab es hierzu ein Urteil des Bundesgerichtshofs, Az. XI ZR 290/22). Jetzt gab es ein neues Urteil des Landgerichts Hechingen gegen so eine Klausel bei der Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch (Az. 5 O 11/24KfH). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die Bank darf demnach keine zusätzlichen Kosten für die Rentenversicherung verlangen, weil diese im ursprünglichen Vertrag nicht genannt wurden. Wir raten Dir deshalb weiterhin: Nimm solch ein Angebot nicht ungeprüft an und widersprich den Kosten mit unserem Musterschreiben (Word-Dokument).
Es enthält verschiedene Textbausteine, je nachdem um welche Bank und welche Klausel es geht. Und auch für den Fall, dass Du schon im Ruhestand bist.
Von Nutzerinnen und Nutzern aus der Finanztip Community haben wir bisher über 20 Rückmeldungen bekommen, wie ihre Bank auf das Schreiben reagiert hat. In einigen wenigen Fällen haben die Banken angeboten, die Hälfte oder sogar die gesamten Einmalkosten zu erlassen bzw. zu erstatten.
Die meisten Banken beharren aber auf ihrer Sichtweise, z. B. da sie die unzulässige Klausel nicht im genauen Wortlaut verwenden. Oder sie für die Verrentung eine separate Vereinbarung mit den Kundinnen und Kunden schließen, die nichts mit der Ansparphase – und eben jener Klausel – zu tun haben soll. Genau diese Argumentation hat das Gericht im jüngsten Urteil nun für unzulässig erklärt.
Unser Tipp: Nutz erst einmal unser Musterschreiben. Lässt Deine Bank trotzdem nicht mit sich reden, geh den nächsten Schritt: Wende Dich an die Beschwerdestelle der Volks- und Raiffeisenbanken bzw. die Schlichtungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes. Das hemmt auch die Verjährung. Alternativ kannst Du auch klagen. Ohne Rechtsschutzversicherung kann das aber teuer werden.
Das gleiche Problem und die gleichen Kosten gibt es übrigens auch bei Riester-Fondssparplänen, wenn Du in die Auszahlphase wechseln möchtest. Denn auch dort ist der Abschluss einer Rentenversicherung früher oder später Pflicht. Hier gab es bisher aber noch kein Gerichtsurteil, das Dir helfen könnte.
Du hast außerdem noch eine weitere Option, die Umwandlung in eine Versicherung und die damit verbundenen Kosten zu umgehen. Aber nur, wenn Du noch nicht in der Auszahlphase Deines Riestervertrags bist und damit noch bis mind. 2026 warten kannst. Dabei geht es um die Pläne der Regierung für ein Altersvorsorge-Depot. Wie das funktioniert, erfährst Du demnächst im Finanztip Newsletter und in der Finanztip App.
Du steckst Geld in einen Riester-Banksparplan und willst ihn jetzt kündigen? Mach das nicht vorschnell. In unserem Riester-Ratgeber erfährst Du, welche Option eine gute Wahl wäre.
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