Weiter geht’s mit unserer Steuer-Serie: Wenn Du verpflichtet bist, hast Du noch einen Monat Zeit für die Abgabe Deiner Steuererklärung 2021. Wenn nicht, solltest Du es trotzdem so früh wie möglich machen – einfach, um dem Finanzamt kein Geld zu schenken. Wo Du genau ansetzen kannst, liest Du heute in unserem fiktiven Gespräch mit Martin, der bislang einen weiten Bogen um das Thema gemacht hat:
Teil 2: Single, angestellt, noch nie die Steuer gemacht
Martin ist überzeugter Single – und genauso überzeugt davon, dass die Steuererklärung nichts für ihn ist. Mal sehen, ob sich wenigstens bei Punkt 2 was ändern lässt.
Jörg von Finanztip: Martin, Hast Du Dich mal gefragt, warum Du keine Steuererklärung machen musst?
Martin: Nein!?
Jörg von Finanztip: Weil der Fiskus weiß, dass bei Dir nichts mehr zu holen ist. Sondern er Dir wahrscheinlich sogar etwas zurückzahlen müsste, wenn Du sie machst. Und Du verschenkst ja bestimmt nicht gerne Geld oder?
Martin: Eigentlich nicht. Ok, ich spende Geld.
Jörg von Finanztip: Dann hätten wir schonmal den ersten Betrag, den Du absetzen kannst!
Martin: Gut, aber sonst fällt bei mir eben nichts an – ich gebe zwar viel Geld aus, aber nur privat.
Jörg von Finanztip: Das macht nichts. Du warst 2021 zehn Tage in Paris. Zuerst auf einem Fachkongress und im Anschluss im Urlaub. Die Reisekosten für den Kongress (drei Nächte Hotel, Verpflegungsmehraufwand) und anteilig Deine Flugkosten kannst Du absetzen. Da kommst Du locker über die 1.000€ Werbungskostenpauschale, die das Finanzamt automatisch einrechnet.
Martin: Ich dachte, das wäre privat. Klappt das auch mit den 1.000€ beim Zahnarzt?
Jörg von Finanztip: Die könntest Du als außergewöhnliche Belastung absetzen, aber nur ab einer Grenze, der „zumutbaren Belastung“. Da Du Single bist und gut verdienst, wird das bei Dir eher nichts. Gib den Betrag trotzdem an, das Finanzamt rechnet das durch. Für viele andere „lohnen“ sich solche Krankheitskosten steuerlich. Und ich hab noch etwas gefunden: Die kleine Feier in Deiner Firma zu Deinem 20-jährigen Dienstjubiläum klingt auch privat, die Kosten dafür kannst Du trotzdem als Werbungskosten absetzen.
Martin: Ich seh schon: Bei Ausgaben immer prüfen, ob sie steuerlich relevant sind.
Jörg von Finanztip: Genau. Die besten Steuertipps sind die, bei denen Du nicht erst Geld ausgeben musst, um Steuern zu sparen. Sondern Ausgaben, die Du eh zahlst – bei Dir auch die Kirchensteuer. In der Steuererklärung sind das Sonderausgaben. Nicht zu vergessen: Selbst Deine vier Kilometer Fahrtweg zur Firma bringen was zum Absetzen: 0,30€ pro Kilometer pro Tag – auch auf dem Fahrrad. Und wenn Du im Homeoffice warst, jeden Tag 5€ pauschal. Alles Werbungskosten, wie auch Deine Gewerkschaftsbeiträge. Das Geld für Deine Putzkraft kannst Du als haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20% absetzen, Rechnung und keine Barzahlung vorausgesetzt.
Martin: Scheint sich zu lohnen. Aber auch, wenn ich für 2021 vielleicht Geld rausbekomme – dafür muss ich doch jetzt für immer eine Steuererklärung abgeben.
Jörg von Finanztip: Das ist ein Gerücht. Eine freiwillig abgegebene Steuererklärung verpflichtet Dich nicht dazu, das auch in Zukunft zu machen.
Martin: Dann hab ich noch eine letzte Befürchtung: Angenommen, mein Steuerfall sieht doch ganz anders aus, als erwartet, und ich muss sogar nachzahlen – dann hab ich mir die Arbeit gemacht, und verliere sogar Geld.
Jörg von Finanztip: Auch hier kann ich Dir Entwarnung geben: Steuern nachzahlen musst Du als freiwillig Abgebender auch nie. Falls das Finanzamt Geld will, ziehst Du die Steuererklärung zurück, fertig.
Martin: Wow, dann spricht jetzt wirklich nichts mehr dagegen, außer der Arbeitsaufwand.
Jörg von Finanztip: Den kannst Du Dir aber erleichtern, wenn Du eine Steuersoftware verwendest. Wir empfehlen die Programme Wiso Steuersparbuch 2022, Tax 2022 Professional und Steuersparerklärung Plus 2022. Für einfache Fälle passen auch Smartsteuer und die Apps Steuerbot und Taxfix.
Teil 1 der Steuer-Serie hast Du verpasst? Hier entlang.
(jle)