Pflegebedürftige können durch den sog. Entlastungsbetrag monatlich bis zu 125€ von der Pflegekasse bekommen – doch 80% lassen ihn einfach verfallen. Wenn Du pflegebedürftige Angehörige hast, dann solltest Du das unbedingt mal prüfen.
125€ Entlastungsbetrag: So bekommst Du ihn
Den Entlastungsbetrag können alle Pflegebedürftigen für Alltagshilfen von anerkannten Anbietern verwenden. Das können Betreuung und Pflege sein, aber auch Haushaltshilfen und Hausmeisterdienste. Und wenn Du als Pflegender mal verhindert bist, kannst Du den Entlastungsbetrag auch für eine Vertretung verwenden.
Die Kosten für die meisten Angebote musst Du zunächst selbst bezahlen, mit der Quittung kannst Du sie Dir dann von der Pflegekasse erstatten lassen. Manche Anbieter rechnen ihre Leistungen auch direkt mit der Pflegekasse ab. Das ist komfortabel, trotzdem solltest Du dabei immer ein Auge auf das Budget behalten.
Den Zuschuss kannst Du ansparen
Wenn Du mit Entlastungsleistungen nicht jeden Monat 125€ zusammenbekommst, ist das kein Problem: Nicht eingelöste Beträge sammeln sich an. Du kannst sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einlösen. Statt den Zuschuss monatlich anzufordern, kannst Du die Quittungen für Deine Leistungen also auch gesammelt einmal im Jahr abgeben. Genauso kannst Du Dir z.B. auch dreimal im Jahr drei Leistungen für jeweils 500€ erstatten lassen – oder einmal am Jahresende eine Leistung für 1.500€.
Aber Vorsicht: Die Frist solltest Du nicht verpassen. Die angesparten Beträge, die Du bis zum 30. Juni des Folgejahres nicht beantragst, verfallen.
Ab Pflegegrad 2: Noch mehr Geld für Entlastungsleistungen
Ist der Pflegegrad Deines Angehörigen höher als Pflegegrad 1, dann bekommt er monatlich zwischen 724€ und 2.095€ für sog. Ambulante Pflegesachleistungen – also einen professionellen Pflegedienst. Wenn er dieses Budget nicht oder nur teilweise für den Pflegedienst verbraucht, kann er den Rest teilweise auch für Entlastungsleistungen einlösen. Somit kann er den Entlastungsbetrag mit bis zu 40% des Budgets aufstocken, das eigentlich für den Pflegedienst vorgesehen ist.
Ein Beispiel: Dein Angehöriger hat wie jeder Pflegebedürftige den Anspruch auf die 125€ Entlastungsbetrag. Da er den Pflegegrad 2 hat, stehen ihm monatlich 724€ für Pflegesachleistungen zu – die braucht er aber gar nicht. 40% von diesem Budget, also ca. 290€, kann er deshalb auch für Entlastungsleistungen verwenden. Insgesamt hat er damit ein Budget von monatlich ca. 415€ für Alltagshilfen, wie z.B. Betreuung, Haushaltshilfen und Co.
Du siehst: Die Zuschüsse können für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wirklich eine Hilfe sein. Wenn Du jemanden pflegst, dann verschafft Euch am besten mal einen Überblick, wofür Ihr Euch bereits jetzt den Zuschuss holen könnt – und welche der sonstigen bezuschussten Leistungen Euch eine zusätzliche Erleichterung bringen könnten. In einer Pflegeberatungsstelle könnt Ihr Euch dazu kostenlos beraten lassen.
Alle Infos zum Entlastungsbetrag findest Du in unserem Ratgeber.
lgö