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Pflegereform: 1.572 € weniger für Menschen mit Pflegegrad 1?

Wer einen Pflegegrad hat, hat auch Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Ab 2027 sollen alle mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch mehr darauf haben. Nutze den Betrag jetzt noch voll aus.

Von Anja Ciechowski
Älteres Paar sorgt sich um Entlastungsbetrag

131 € monatlich für eine Putzkraft oder Einkaufshilfe: Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag eine der wichtigsten Pflegeleistungen.

Mit dem Entlastungsbetrag könnte jedoch bald Schluss sein. Das Bundesgesundheitsministerium plant, ihn für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 komplett zu streichen. Das würde bedeuten: 1.572 € weniger im Jahr für knapp 950.000 Menschen. Die Pflegegrade 2 bis 5 sollen die Leistung weiterhin nutzen können – künftig als Sozialraumbudget.

Du hast Pflegegrad 1 und wusstest bisher nicht, dass Dir 131 € monatlich als Entlastungsbetrag zustehen? Finanztip verrät Dir, wie Du ihn Dir jetzt sicherst, bevor Du im kommenden Jahr nicht mehr die Möglichkeit dazu hast.

Dafür kannst Du die 131 € Entlastungsbetrag monatlich nutzen

Wer einen Pflegegrad hat und zuhause gepflegt wird, hat automatisch einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Das gilt für diejenigen mit Pflegegrad 1 genauso wie für Menschen mit Pflegegrad 5.

Viele wissen oft nicht, dass ihnen 131 € monatlich zustehen – oder wie sie sie ausgeben sollen. 2025 haben schätzungsweise lediglich knapp 38 % der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag für sich genutzt. Das hat das Bundesgesundheitsministerium Finanztip mitgeteilt.

Dabei bist Du relativ frei in der Entscheidung, wie Du das Budget einsetzt.

Du könntest die Summe beispielsweise für eine Haushaltshilfe verwenden, die Dich beim Wäschewaschen unterstützt oder für den Seniorentreff beim Wohlfahrtsverband in Deinem Ort. Selbst für Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege ist die Summe einsetzbar.

Wichtig: Die Anbieter solcher Leistungen müssen nach Landesrecht zugelassen sein. Informiere Dich am besten vorab, was in Deinem Bundesland anerkannt ist. Das geht beispielsweise direkt bei Deiner Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle in Deinem Ort. Über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege findest Du Pflegeberatungsstellen in Deiner Nähe.

Du willst wissen, was Dich Pflege wirklich kostet? Dann werde Finanztip-Unterstützer und melde Dich direkt für das Expertengespräch mit Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen an.

So sicherst Du Dir den Entlastungsbetrag

Den Entlastungsbetrag bekommst Du nicht einfach aufs Konto ausgezahlt. Stattdessen suchst Du Dir ein passendes Angebot heraus, zahlst die Rechnung und lässt Dir die Kosten von Deiner Pflegekasse erstatten. Reich einfach die Quittung online oder postalisch ein.

Alternativ kann der Anbieter auch direkt mit Deiner Pflegekasse abrechnen. Dafür braucht er eine Abtretungserklärung von Dir. Das ist oft unkomplizierter und Du musst nicht in Vorkasse gehen. Lass Dir trotzdem immer die Belege geben und check regelmäßig, ob auch nur das abgerechnet wurde, was ein Anbieter erbracht hat – vor allem, wenn Dich mehrere unterstützen.

Tipp: Lass Dir von Deiner Pflegekasse mitteilen, wie viel Budget Du noch nutzen kannst. Sie notiert nämlich, wie viel Guthaben Du noch hast.

Entlastungsbetrag ins nächste Jahr übertragen: ungewiss.

Wer den Entlastungsbetrag nicht vollständig in einem Monat ausschöpft, kann den ungenutzten Betrag einfach ansparen. So kannst Du nicht nur eine größere Summe auf einmal verwenden – zum Beispiel für Kurzzeitpflege. Du kannst das Budget auch ins nächste Kalenderjahr mitnehmen (§ 45b Absatz 1 Satz 5 SGB XI).

Warst Du 2025 beispielsweise länger im Krankenhaus und konntest für drei Monate den Entlastungsbetrag nicht nutzen, hast Du die angesparten 393 € einfach mit ins nächste Jahr genommen.

Sollte der Entlastungsbetrag ab Januar 2027 tatsächlich für alle Menschen mit Pflegegrad 1 gestrichen werden, wie es der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorsieht, ist unklar, was mit Deinem Restbudget passiert. Diese Frage lies das Bundesgesundheitsministerium Finanztip gegenüber unkommentiert. Eine ausdrückliche Übergangsregelung dazu fehlt im PNOG ebenfalls.

Offen gelassen hat das Ministerium auch, was mit dem ungenutzten Entlastungsbetrag aus 2026 wird für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5. Das beträfe immerhin mehr als 4.2 Millionen Menschen.

Für Dich bedeutet das: Passe Deine Jahresplanung entsprechend an und versuche den Entlastungsbetrag in diesem Jahr voll auszuschöpfen, wenn möglich.

Statt 1.572 € künftig eine Pflegebegleitung?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erhofft sich, mit den Reformvorschlägen aus dem PNOG die Pflegekassen finanziell zu entlasten. Dabei soll auch die Streichung des Entlastungsbetrags für Menschen mit Pflegegrad 1 helfen. Bereits im kommenden Jahr könnten so 400 Millionen € eingespart werden, die die Bundesgesundheitsministerin unter anderem dafür nutzen will, um Pflegebedürftigen künftig eine Pflegebegleitung zur Seite zu stellen.

Die neu geschaffene Begleitung soll präventiv unterstützen und beispielsweise Pflegebedürftigen dabei helfen, so lang wie möglich selbstständig zu bleiben.

Ob Menschen mit Pflegegrad 1 ab Januar 2027 tatsächlich auf 1.572 € jährlich verzichten müssen und wie die Ausgestaltung der neu angedachten Pflegebegleitung aussehen soll, erfährst Du bei Finanztip. Abonniere unseren Newsletter und bleib rund um alle Pflegethemen auf dem Laufenden.

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