Am 1. März starten die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Aber noch immer wissen Millionen Kundinnen und Kunden nicht genau darüber Bescheid, wie viel sie eigentlich sparen werden. Der Grund: Mehrere der größten Energieanbieter haben die erste Frist (15. Februar) verpasst, um die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsschreiben zu verschicken.
In Einzelfällen kann es sogar sein, dass das Schreiben nicht mal mehr vor der endgültigen Frist am 1. März ankommt. Das hat unsere aktuelle Umfrage bei zehn der größten Energieanbieter und Stadtwerke des Landes ergeben.
Fehler bei Preisbremse kann Hunderte Euro ausmachen
Gegenüber Finanztip haben alle Energieanbieter versichert, dass die Preisbremse natürlich auch wirkt, wenn das Schreiben bis Anfang März noch nicht angekommen sein sollte. Trotzdem solltest Du, falls Du betroffen bist, dann mal beim Kundenservice Deines Anbieters nachhaken. Denn es ist wichtig, dass Du Dein Informationsschreiben prüfst: Ein Fehler kann Dich leicht Hunderte Euro kosten.
So berechnet sich der Rabatt bei der Heizung
Der Rabatt orientiert sich jeweils anhand Deines bisherigen Jahresverbrauchs. Für Gas und Wärme ist das der letzte Jahresverbrauch, der vor September 2022 vollständig abgerechnet wurde. Kommt bei Dir die Rechnung immer zum Jahresende, gilt für Dich damit der Verbrauch aus dem Jahr 2021.
So berechnet sich der Rabatt beim Strom
Für den Strom-Rabatt wird in der Regel der Verbrauch aus 2022 genommen. Denn: Es gilt der zuletzt vom Netzbetreiber erfasste Jahresverbrauch. Einen Stichtag für die Erfassung (wie bei Gas und Wärme) gibt es nicht. Vorteil daran: Wird bei Dir 2023 eine neue Wärmepumpe oder eine Wallbox für ein E-Auto installiert, wirkt der Preisbremsen-Rabatt sofort auch für deren Stromverbrauch. Nachteilig könnte es dagegen sein, wenn Du 2022 bereits viel Strom eingespart hast.
Darauf solltest Du im Infoschreiben achten
Schau Dir bei Deinem Schreiben genau den angegebenen Jahresverbrauch an. Der sollte mit Deinem zuletzt abgerechneten Verbrauch übereinstimmen. Die Preisbremse gilt für 80% Deines bisherigen Verbrauchs. Wäre der angegebene Jahresverbrauch im Schreiben geringer, würde das Deinen Preisbremsenrabatt reduzieren.
Im Schreiben muss außerdem drinstehen:
- Die Menge an Energie in kWh, für die die Preisbremse gilt (das ist Dein sogenanntes "Entlastungskontingent")
- Welcher monatliche Abschlag bisher fällig wurde
- Wie hoch der Rabatt durch die Preisbremse ausfällt
- Welcher neue, günstigere Abschlag sich daraus ergibt
Der März-Abschlag wird zusätzlich um die Entlastungen für den Januar und Februar reduziert, die damit rückwirkend abgerechnet werden.
Vom Anbieter Vattenfall haben wir ein beispielhaftes Schreiben erhalten. So könnte das dann auch bei Dir aussehen:
Beispielschreiben (PDF)
Für wen gelten die Preisbremsen überhaupt?
Berechtigt für die Preisbremse ist, wer für Strom über 40 ct, für Gas über 12 ct oder für Wärme über 9,5 Cent pro Kilowattstunde bezahlen muss. In diesen Fällen informieren die Energieanbieter entweder per Mail, per Brief oder durch eine Mitteilung im Online-Kundenportal. Hoffentlich bald.
Mit Hilfe unserer Rechner für Gaspreisbremse, Strompreisbremse und Fernwärmepreisbremse findest Du schnell und einfach heraus, wie sich die Entlastungen auf Deinen monatlichen Abschlag und Deine Jahresrechnung auswirken.
(bew/dob/vsc)