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Preiserhöhungen für Strom und Gas 2023 wirklich illegal?

2023 dürfen Strom- und Gasanbieter ihre Preise nicht einfach beliebig erhöhen. Komplett verboten sind höhere Preise aber nicht. Warum Du Ruhe bewahren kannst.

Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Vielleicht hast Du es schon gelesen: Preiserhöhungen für Strom und Gas sollen ab 2023 angeblich generell illegal sein. Das würde Millionen Kundinnen und Kunden hunderter Anbieter viel Geld sparen. Denn schon zum 1. Januar wollen laut Check24 457 Gasanbieter die Beiträge von 3,6 Mio. Haushalten um ø56% erhöhen. Beim Strom planen das sogar 636 Anbieter mit einem Plus von ø60% für 7,5 Mio. Haushalte. 

All das soll nun also verboten sein? Klingt zu schön, um wahr zu sein. Und ist es auch. 

Es gibt gar kein generelles Verbot 
Tatsächlich verbietet die Bundesregierung in ihren Gesetzesentwürfen für die Strom- und Gaspreisbremsen den Anbietern eine Preiserhöhung nur, wenn sie ungerechtfertigt hoch ausfällt. Damit sollen Anbieter die Preisbremsen nicht ausnutzen könnten, um hohe Gewinne einzusacken (Missbrauchsverbot). Dabei geht es außerdem nur um den Arbeitspreis pro kWh, nicht um den Grundpreis. Dazu aber später noch gute Nachrichten. 

Doch was heißt ungerechtfertigt? Das bezieht sich auf den Einkaufspreis an den Strom- und Gasmärkten. Wenn ein Anbieter den Arbeitspreis erhöhen möchte, muss er dem Bundeskartellamt nun selbst beweisen, dass er den Strom oder das Gas nur viel teurer als bisher einkaufen konnte. Kann er das, ist es rechtlich in Ordnung, deutlich höhere Preise zu verlangen. 

Was die neue Regel für Dich bedeutet 
Erste Verbraucherschützer empfehlen dennoch, dass Du einer Preiserhöhung, die Dein Anbieter Dir für 2023 angekündigt hat, schonmal widersprechen sollst. Wir raten Dir aktuell allerdings dazu, Ruhe zu bewahren. Erstens muss das geplante Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. Sobald es hier was Neues gibt, informieren wir Dich natürlich. 

Zweitens ist, wie gesagt, nicht jede Preiserhöhung automatisch illegal hoch. Erkennen können das höchstens Markt-Experten – denn die Strom- und Gasbörsen sind ständig in Bewegung. 

Auch das Bundeskartellamt kannst Du als Verbraucher nicht selbst einschalten, wenn Du 2023 für Strom oder Gas mehr bezahlen sollst. Mit rund 360 Mitarbeitern wird die Behörde ohnehin kaum jede einzelne Preiserhöhung prüfen können. Es geht immerhin um hunderte Strom- und Gasanbieter, die tausende verschiedene Tarife anbieten. 

Staat hat eigenes Interesse, Missbrauch zu verhindern 
Drittens haben die staatlichen Behörden vor allem selbst ein Interesse an Aufklärung. Das Missbrauchsverbot soll es in erster Linie nämlich gar nicht geben, um Dich vor möglicher Abzocke zu retten, sondern um die Staatskasse zu schützen. Denn es ist der Staat, der den Energieversorgern für 80% Deines bisherigen Verbrauchs jenen Betrag erstattet, der über 40 ct/kWh für Strom, 12 ct für Gas und 9,5 ct für Fernwärme hinausgeht.  

Sollte das Kartellamt eine Preiserhöhung für unzulässig erklären, drohen dem Anbieter Sanktionen. Noch unklar ist, ob Du zu viel bezahlte Beiträge von Deinem Versorger automatisch zurückerhalten wirst. Sollte es darüber einmal zum Streit mit Deinem Anbieter kommen, empfehlen wir Dir, Dich an die Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle Energie zu wenden. 

Grundpreis darf 2023 überhaupt nicht steigen 
Anders sieht es beim Grundpreis aus: Du musst keine Angst haben, dass Dein Anbieter statt beim Arbeitspreis dann hier so richtig zuschlägt. Das gesamte Jahr 2023 darf der Grundpreis für Gas und Wärme nicht höher liegen als am 30. September 2022. Beim Strom muss Dir der Anbieter einen höheren Grundpreis vor dem 25. November angekündigt haben. Ansonsten darf er den Grundpreis nur in Ausnahmefällen leicht erhöhen, zum Beispiel wenn zu Jahresbeginn jetzt die Netzentgelte steigen. 

Übrigens: Auch wenn Du in einem Tarif mit hohen Arbeitspreisen steckst und keinen günstigeren Tarif finden kannst, gibt es noch Hoffnung. Denn gerade dann kannst Du 2023 besonders von den Preisbremsen profitieren. Vor allem, wenn Du bisher noch nicht so sehr auf Deinen Verbrauch geachtet hast. 

Wann und wie kommst Du eigentlich an die Einmalzahlung für den Dezember-Abschlag? Hier erklären wir Dir, warum Du die „Soforthilfe“ tatsächlich oft längst nicht sofort bekommst.

(jfe)

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