Das OLG Dresden hat vier Facebook- bzw. Instagram-Nutzern 1.500 € Entschädigung vom Mutterkonzern Meta zugesprochen (Az. 4 U 196/25, 4 U 292/25, 4 U 293/25 und 4 U 296/25). Auch das OLG Naumburg hat in zwei Fällen 1.200 bzw. 1.250 € eingeräumt (Az. 9 U 124/24 und 9 U 44/25).
Der Grund: Der Konzern sammelt auf diversen Webseiten über seine "Business Tools" persönliche Daten von Nutzerinnen und Nutzern wie Dir, um personalisierte Werbung zu zeigen und damit Milliarden zu verdienen. Außerdem schickt Meta die Daten an Drittstaaten weiter, ohne dass Du weißt, was genau mit ihnen passiert.
Gericht: Spionage-Nachweis ist nicht nötig
Spannend an den Urteilen: Das OLG Dresden hält einen Nachweis, dass Du auf bestimmten Seiten ausspioniert wurdest, gar nicht für nötig. Es reicht, dass Du einen Facebook- oder Instagram-Account hast und Meta diese Form der Datensammlung eben praktiziert. Eine Revision zum BGH ist auch nicht zugelassen, das Urteil ist also bereits rechtskräftig.
Zuvor gab es bereits ähnliche Urteile mit anderen Summen: Das OLG München hielt 250 bis 750 € für angebracht, das LG Leipzig sogar 5.000 €.
Jetzt dieser Verbandsklage anschließen
Willst auch Du Geld sehen? Dann kannst Du wie viele andere Betroffene ebenfalls selbst klagen. Oder Du schließt Dich völlig risikofrei einer kostenlosen Verbandsklage des Verbraucherschutzvereins VSV an.
Hier kannst Du Dich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen.
Möglicherweise musst Du aber dem Prozessfinanzierer des VSV eine Provision von 9,5 % der Entschädigungssumme zahlen, falls Meta Schadenersatz leisten muss. Auch über meta-klage.de kannst Du teilnehmen. Bei den Summen, um die es in den Urteilen bisher ging, bleibt Dir aber allemal noch jede Menge Geld übrig.
Nichts zu tun hat die Sache mit dem Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021. Auch hier läuft eine Sammelklage von der Verbraucherzentrale, der Du Dich weiterhin anschließen kannst, wenn Du 2018 oder 2019 schon ein Facebook-Konto hattest.