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Tipps & Tricks

Schlimmes Geschenk bekommen? So wirst Du's wieder los

Bei Weihnachtsgeschenken kann viel schiefgehen. Doch wie war das nochmal mit dem Umtauschen? Was Du darfst – und was nicht.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Schlimmes Geschenk bekommen? So wirst Du's wieder los

Gehen wir erstmal davon aus, dass mit dem Geschenk grundsätzlich alles stimmt. Es ist also nicht kaputt. Dann ist zuerst entscheidend, woher es kommt: Hat Deine Tante online bestellt oder war sie im Laden shoppen?

1. Geschenk im Laden gekauft

Hier kann es schon mal kompliziert werden: Denn im Geschäft gibt’s kein Umtauschrecht, auch nicht mit Kassenzettel. Du musst also darauf hoffen, dass der Händler so nett ist. Doch selbst dann bekommst Du nicht unbedingt Geld zurück, sondern "nur" einen Gutschein.

Manche Einzelhändler und viele größere Ketten sind wiederum sehr kulant und nehmen die Ware fast immer problemlos zurück. Informier Dich am besten kurz online, ob Du Erfahrungsberichte zum Thema Rückgabe für den jeweiligen Laden findest.

2. Geschenk online gekauft

Besser sieht’s beim Online-Shopping aus. Hier darfst Du den Kauf widerrufen. Das musst Du eindeutig so formulieren, schick das Produkt also nicht kommentarlos zurück. Gründe musst Du nicht nennen, es ist völlig egal, ob es nicht passt oder Dir nur nicht gefällt. Aber es muss schnell gehen: Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt 14 Tage, einige Anbieter lassen Dir auch mehr Zeit.

Die Frist startet natürlich nicht erst, wenn Du das Geschenk auspackst, sondern am Tag, an dem es zugestellt oder in der Filiale abgeholt wurde. Fällt der letzte Tag auf einen Feiertag oder auf‘s Wochenende, endet die Frist am nächsten Werktag.

Onlineshop muss Rücksendekosten nicht übernehmen

Für den Widerruf reicht eine Mail – am besten mit Lesebestätigung. Danach hast Du nochmal zwei Wochen Zeit, um das Produkt zurückzuschicken. Hier zählt das Datum, an dem Du das Paket zur Post gebracht hast.

Noch ein Vorteil gegenüber dem Kauf im Laden: Der Onlineshop darf Dich nicht mit einem Gutschein abspeisen, er muss tatsächlich das Geld zurücküberweisen.

Aber aufgepasst: Viele Shops übernehmen zwar die Kosten für die Rücksendung, allerdings freiwillig – ein Recht darauf hast Du nicht.

Testen ist auch bei Onlinekäufen erlaubt

Ausgeschlossen vom Online-Umtauschrecht sind nur wenige Dinge, z. B. schnell verderbliche Lebensmittel. Außerdem darfst Du das Produkt noch nicht abgenutzt haben. Sonst kann Dir der Händler den Wertverlust in Rechnung stellen. Öffnen, anprobieren, einschalten und testen ist aber völlig okay – würdest Du im Laden ja auch machen.

Achtung aber bei Bestellungen außerhalb der EU: Hier kann es schwieriger sein, Deine Rechte durchzusetzen.

Produkt beschädigt: Du darfst Reparatur fordern

Egal, ob Laden- oder Onlinekauf: Ist Dein Geschenk beschädigt oder funktioniert gar nicht, hast Du ein Recht darauf, dass der Händler das Produkt repariert oder ersetzt. Das ist gut, wenn Du es eigentlich gerne haben möchtest.

Willst Du hingegen lieber direkt Cash sehen, darf der Händler trotzdem erstmal versuchen, den Artikel zu reparieren oder zu ersetzen. Diese Gewährleistung gilt für zwei Jahre. Klappt es auch im zweiten Versuch nicht, kannst Du das Geld zurückfordern.

Kommt es zum Streit, muss der Händler beweisen, dass der Schaden erst nach der Übergabe entstanden ist, also durch Deinen Fehler. Das gilt in den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf, danach ist es andersherum.

Mehr Infos zu Deinen Umtauschrechten gibt’s in unserem Ratgeber Kaufrecht im Onlinehandel.

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