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Schluss mit der Online-Falle: Ab jetzt kannst Du Verträge leichter kündigen

Online einen Vertrag abschließen? Bequem. Ihn zu kündigen? Nicht immer ganz so leicht. Was ab sofort beim Abschluss und der Verlängerung von Verträgen gilt.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Eine Email oder sogar einen Brief schreiben, um den Handyvertrag zu kündigen, den Du einst mit nur einem Klick abgeschlossen hast? Das ist aufwendig – und ehrlicherweise auch ein bisschen old school. Doch damit ist seit diesem Monat zum Glück Schluss.

Ab sofort ist Kündigen einfacher
Seit Anfang Juli müssen Anbieter in ihren Online-Bereichen verpflichtend einen Kündigungsbutton anbieten. Das heißt: Verträge, die Kunden online abschließen können, müssen auch online wieder gekündigt werden können. Der Kündigungsbutton muss außerdem klar als solcher erkennbar und immer verfügbar sein. Bei Vergleichsportalen findest Du ihn meist unter dem Begriff „Services“. 

Wichtig: Du musst den Vertrag nicht unbedingt online abgeschlossen haben, um per Kündigungsbutton online kündigen zu können. Allein wenn das Angebot grundsätzlich online abgeschlossen werden kann, muss der Button schon vorhanden sein.

Erfüllt ein Anbieter die neue Regelung nicht, kannst Du Deinen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.  

Du kündigst doch lieber persönlich?
Dann kannst Du das weiterhin tun, denn die Kündigung per E-Mail oder Post bleibt weiterhin möglich. Der Kündigungsbutton ist nur eine zusätzliche Funktion, die den Prozess vereinfachen und Verträge fairer machen soll. Und das ist nicht die einzige Neuerung.

Auch das gilt ab sofort für Verträge:
Bye bye, lange Kündigungsfristen. Denn für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt: Sie können sich nicht mehr stillschweigend um ein Jahr verlängern, sondern sind nach Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Außerdem müssen die Anbieter Dich darauf hinweisen, dass die nächste Vertragsverlängerung ansteht. Für Mobilfunkverträge, die vor März 2022 abgeschlossen wurden, gilt diese Regelung auch. Lass Dich nicht davon beirren, dass einige Kundendienst-Mitarbeiter das vielleicht noch nicht realisiert haben.

Aber Achtung: Für alle anderen Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung: Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr und Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten sind hier weiterhin möglich.

Willst Du weiterhin schriftlich kündigen, kannst Du dazu ganz einfach unser Mus­ter­schrei­ben verwenden – das findest Du in unserem Ratgeber

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