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Schon bald gilt die neue Grundsteuer: Aber wo bleibt Dein Bescheid?

Ab 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Wie viel Du zahlen musst, wirst Du dann aber vielleicht noch immer nicht wissen. Wo es laut unseren Infos noch dauert.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern
Schon bald gilt die neue Grundsteuer: Aber wo bleibt Dein Bescheid?

Ganz langsam biegt das Mammutprojekt Grundsteuerreform auf die Zielgerade ein. Aber auch wenige Wochen bevor die neue Grundsteuer ab 1. Januar 2025 gelten wird, gibt es Verzögerungen. Und zwar beim wichtigsten Punkt: dem Versand des eigentlichen Grundsteuerbescheids.  

Erst aus dem geht hervor, wie viel Du künftig zahlen sollst bzw. welche Summe Vermieterinnen und Vermieter später über die Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung auf Dich umlegen können, wenn Du zur Miete wohnst. 

Viele Mio. Bescheide kommen erst 2025 

Während die meisten Bundesländer Anfang 2023 noch darauf gepocht haben, dass Du Deine Grund­steu­er­er­klä­rung pünktlich abgibst, lassen sich viele Städte und Gemeinden mit den Bescheiden nun offenbar Zeit: Laut Finanztip-Anfragen an die 25 größten deutschen Städte hat bisher nur Berlin den Versand schon gestartet. 

Fast alle anderen haben uns Termine von Anfang Januar bis Februar genannt, in Hamburg dauert es noch länger. Eine Übersicht findest Du in unserem Ratgeber zum Grundsteuerbescheid.

Final sind diese Termine noch nicht alle, einige Städte müssen erst noch ihren Hebesatz festlegen. Es könnte also noch später werden. Auch wenn es noch Klärungsbedarf mit dem Finanzamt gibt, kann es länger dauern. In Dresden soll das z. B. bei rund einem Drittel der Fälle so sein. 

Du wohnst in einer anderen Stadt oder Gemeinde? Dann rechne zumindest damit, dass es auch dort eher in Richtung 2025 geht. 

Alles wie in den Vorjahren? 

Grundsätzlich dürfen die Städte und Gemeinden das so machen. Laut Gesetz hätten sie sogar bis Ende Juni 2025 Zeit, überhaupt ihren Hebesatz festzulegen. Außerdem haben viele Städte die Grundsteuerbescheide auch früher erst im Januar verschickt, gemeinsam mit anderen Gebührenbescheiden – etwa für Abfall, Gehwegreinigung und Abwasser. 

Genau darauf berufen sich einige Städte auch jetzt wieder: Sie wollen alles "wie in den Vorjahren" machen. Allerdings ist die Situation diesmal eine andere: Einen neuen Bescheid gibt es grundsätzlich nur, wenn sich etwas geändert hat – und das ist durch die Grundsteuerreform, anders als sonst, diesmal praktisch immer der Fall. 

Deshalb rechnen nahezu alle Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem Bescheid – und das lieber früher als später, um endlich Klarheit zu haben. Denn die Sorge, dass die neue Grundsteuer viel höher ausfallen könnte als zuvor ist bei vielen groß. Diese Klarheit wird es nun in vielen Fällen aber erst sehr spät geben. 

Was bedeutet das für Deine Zahlung? 

In aller Regel wird bei der Grundsteuer die erste von vier Zahlungen pro Jahr am 15. Februar fällig. Das könnte jetzt in vielen Fällen knapp werden, Hamburg hat den Termin deshalb schon auf den 30. April verschoben. Am Ende gilt immer der Termin, der im Bescheid steht. Zahlst Du die Grundsteuer per Dauerauftrag, denk dran, ihn zu ändern. 

Außerdem hast Du nach dem Bescheid grundsätzlich einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Diese Frist ändert aber nichts an Deinem Zahlungstermin. Liegt der innerhalb der Frist, musst Du trotzdem zahlen – auch wenn Du widersprechen willst oder schon Einspruch gegen die ersten Bescheide zum Messbetrag und Grundsteuerwert eingelegt oder sogar geklagt hast.  

Was waren das nochmal für Bescheide? Das und viele weitere komplizierte Begriffe rund um die Grundsteuer erklärt Dir unser neues Grundsteuer-ABC (PDF). 

Solltest Du Widerspruch einlegen? 

Eher nicht, ein Widerspruch gegen den eigentlichen Grundsteuerbescheid hat nur selten Aussicht auf Erfolg. Denn dort wird nur noch mit dem neuen Hebesatz und Deinem Grund­steuer­mess­betrag die Grundsteuer ausgerechnet. Und gegen einen möglicherweise falschen Messbetrag hättest Du schon im eigenen Bescheid dazu Einspruch einlegen müssen. 

Drei Dinge solltest Du aber kurz prüfen: 

  1. Ob im Grundsteuerbescheid mit demselben Messbetrag wie im Bescheid zum Messbetrag gerechnet wird. 
  2. Ob der Hebesatz richtig ist – den kannst Du bei Deiner Kommune erfragen oder online finden.
  3. Ob richtig gerechnet wurde. Nutz dafür diese Formel:
    Messbetrag x Hebesatz/100 = Grundsteuer 

Anders als ein Einspruch gegen die ersten Bescheide ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid auch nicht generell kostenlos, sondern nur wenn Du Recht bekommst. Falls nicht, zahlst Du eine Gebühr. Die beginnt oft bei 20€, kann aber auch deutlich höher sein. Erfrag diese Gebühr vor einem Widerspruch also unbedingt bei Deiner Kommune. 

Bei Dir sieht es besser aus und Du hast Deinen Grundsteuerbescheid schon bekommen? Dann schick ihn uns gerne an redaktion@finanztip.de. Damit hilfst Du uns, noch besser zu erklären, was genau auf diesem Bescheid steht. Natürlich gehen wir mit Deinen Daten vertraulich um. 

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