Du möchtest lieber in Teilzeit arbeiten? Was Du darüber wissen solltest, haben wir für Dich hier in fünf Punkten zusammengefasst:
1. Du hast ein Recht auf Teilzeit
Wenn Dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb mehr als 15 Personen arbeiten, hast Du nach dem Gesetz einen Anspruch auf Teilzeit. Reich am besten schriftlich und mindestens drei Monate im Voraus einen Antrag bei Deiner Chefin oder Deinem Chef ein. Gib auch an, wann die Teilzeit starten soll und wie viele Stunden Du pro Wochentag arbeiten möchtest. Mit dieser Vorlage kannst Du den Antrag auf Teilzeitarbeit stellen:
Zum Musterschreiben
Vorsicht vor der Teilzeitfalle
Du hast Angst, dass Du später nicht mehr in Vollzeit wechseln kannst? Dafür gibt’s die Brückenteilzeit: Du gehst mindestens eins, höchstens fünf Jahre in Teilzeit und kommst dann automatisch zur Vollzeit zurück.
Voraussetzung: Du bist länger als sechs Monate im Unternehmen und die Firma beschäftigt mindestens 45 Personen. Darüber hinaus gelten dieselben Regeln wie bei der normalen Teilzeit. Gib im Antrag unbedingt an, von wann bis wann Du weniger arbeiten möchtest.
2. Frei verhandeln
Ist Dein Betrieb klein und (Brücken-)Teilzeit deswegen nicht so einfach möglich? Oder willst Du weniger als ein Jahr Teilzeit arbeiten? Dann versuch, eine Lösung mit Deiner Chefin oder Deinem Chef zu finden. Dann klappt’s vielleicht auch ohne Rechtsanspruch.
Wichtig: Lass Dir unbedingt in den Arbeitsvertrag schreiben, was Du ausgehandelt hast.
3. Mehr Freizeit, weniger Gehalt
Wer weniger arbeitet, hat am Monatsende weniger im Portemonnaie.
Ein Beispiel: Eine Vollzeitbeschäftigte mit Kind in Steuerklasse IV kommt auf 3.500€ brutto im Monat. Sie kürzt auf 20 Stunden/Woche. Ihr neues Bruttogehalt liegt bei 1.750€. Das Nettogehalt sinkt nicht so sehr, weil der Staat bei niedrigerem Gehalt auch weniger Steuern verlangt: Davor hatte sie ca. 2.345€ netto, jetzt sind es ca. 1.330€ – also deutlich mehr als die Hälfte.
Beachte: Auch in Notlagen musst Du mit dem neuen Gehalt auskommen. Rechne vorab durch – zum Beispiel mit dem Teilzeitrechner vom Bundesarbeitsministerium, ob Teilzeit wirklich drin ist.
Und wenn bei Dir demnächst die Familienplanung ansteht, vergiss nicht: Weniger Netto bedeutet auch weniger Elterngeld.
4. Teilzeitarbeit gleich Teilzeitrente?
Wenn Du weniger verdienst, zahlst Du weniger in die Rentenkasse ein. Immerhin: Eltern in Teilzeit können die fehlenden Punkte teilweise ausgleichen. Für die Kindererziehung bekommst Du knapp drei Rentenpunkte.
Außerdem rechnet Dir die Rentenversicherung maximal zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeit an. Für sich genommen begründet letztere keinen Rentenanspruch. Für alle, die in Teilzeit weniger als das Durchschnittseinkommen verdienen, bedeutet die Kinderberücksichtigungszeit aber ein Rentenplus.
5. Privat vorsorgen
Lass Dich von der Rentenversicherung erstmal beraten, bevor Du die Arbeitszeit verringerst. Auch wenn die finanziellen Auswirkungen der Teilzeit gering aussehen, kann es Dich im Rentenalter in Schwierigkeiten bringen, wenn Du jahrelang weniger einzahlst.
Unser Tipp: Fang rechtzeitig an, privat vorzusorgen, solange Du noch in Vollzeit arbeitest. Dann sind auch ein paar Jahre Teilzeit drin – ganz ohne schlechtes Gewissen. Lege aber auch in Teilzeit immer ein wenig privat zur Seite.
Welche Möglichkeiten Du hast, um fürs Alter vorzusorgen, liest Du in unserem Ratgeber zur Altersvorsorge.