Tipps & Tricks Daily
So kommst Du an die Gas-Soforthilfe im Dezember
Der Bund übernimmt im Dezember Deine Abschlagszahlung für Gas oder Fernwärme. Hier erfährst Du, wie Du an das Geld kommst.
Finanztip-Experte für Energie
Tipps & Tricks Daily
Der Bund übernimmt im Dezember Deine Abschlagszahlung für Gas oder Fernwärme. Hier erfährst Du, wie Du an das Geld kommst.
Wenn Du mit Gas oder Fernwärme heizt, bekommst Du für den Dezember eine Soforthilfe ausbezahlt. Der Bund übernimmt quasi Deinen Dezember-Abschlag. Wir erklären Dir, wie viel genau und wann.
Du heizt mit Gas
Deine Soforthilfe: Du bekommst einen Monatsanteil Deines Jahresverbrauchs erstattet. Die Rechnung nimmt als Basis den Jahresverbrauch, mit dem im September gerechnet wurde. Lag der zum Beispiel bei 12.000 kWh/Jahr, wird angenommen, Du hättest auch im Dezember ein Zwölftel davon – also 1.000 kWh – verbraucht und musst die dann nicht bezahlen. Und zwar zu dem kWh-Preis, der im Dezember gilt. Hast Du gerade erst eine Preiserhöhung bekommen, wird die also berücksichtigt. Zusätzlich musst Du auch den monatlichen Grundpreis im Dezember nicht bezahlen.
Wie Du an das Geld kommst: Hast Du selbst einen Gasvertrag abgeschlossen, darfst Du eine monatliche Überweisung oder einen Dauerauftrag im Dezember stoppen. Zieht Dein Gasanbieter den Abschlag per Lastschrift ein, kann er das im Dezember unterlassen oder aber die Soforthilfe separat erstatten.
Als Mieter in einem Haus mit Gaszentralheizung hast Du keinen Vertrag, sondern zahlst Heizkosten an Deinen Vermieter. Wenn Deine Nebenkosten noch nicht erhöht wurden, droht erst mit der Betriebskostenabrechnung, die 2023 kommt, eine Nachzahlung. Deshalb bekommst Du die Dezember-Hilfe auch erst 2023 auf die Betriebskostenabrechnung angerechnet.
Sonderfälle für Mieter: Wurde Dein Abschlag seit Februar bereits erhöht, musst Du den Erhöhungsanteil im Dezember nicht bezahlen. Sprich mit Deinem Vermieter. Bist Du seit Februar in ein neues Mietverhältnis gewechselt, darfst Du Deine Dezember-Zahlung pauschal um 25% kürzen.
In allen Fällen gilt: Differenzen zwischen der Dir zustehenden Erstattung und dem erhaltenen Rabatt werden in der nächsten Jahresrechnung ausgeglichen.
Du heizt per Fernwärme
Deine Soforthilfe: Du bekommst als Rabatt den Abschlag, den Du im September bezahlt hast. Pauschal wird dieser noch um 20% erhöht, um Preissteigerungen zu berücksichtigen.
Wie Du an das Geld kommst: Bis 31. Dezember muss die Soforthilfe bei Dir angekommen sein. Dein Wärmelieferant kann auf Deine monatliche Überweisung verzichten, Dir den Rabatt separat auszahlen oder beides kombinieren.
Du heizt mit Öl
In diesem Fall bekommst Du keine Soforthilfe. Hintergrund ist, dass Heizöl im Vergleich zu Gas deutlich weniger im Preis gestiegen ist.
Wie Du richtig auf höhere Abschläge für Strom und Gas reagierst, erfährst Du hier.
Speichere Deine Artikel für später ab!
Die passenden ETFs, praktische Steuertipps oder die besten Kreditkarten-Anbieter: In der Merkliste Deiner Finanztip App kannst Du Dir alles für später abspeichern.