1.000€ bekommen Arbeitnehmer im Schnitt vom Finanzamt zurück. Dafür musst Du auch gar nicht bis zur Steuererklärung im Folgejahr warten – gerade jetzt wenn’s bei Dir durch die steigenden Energiepreise knapp wird. Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kannst Du Dir das Geld schon im Laufe des Jahres zurückholen und damit sofort mehr Netto kassieren.
So stellst Du den Antrag
Du kannst den Antrag entweder direkt online über das Elster-Portal stellen oder die Formulare hier herunterladen und ausgefüllt ans Finanzamt schicken. Du trägst dort alle absetzbaren Kosten ein, die Du sonst erst bei der Steuererklärung im nächsten Jahr angeben würdest. Dazu gehören beispielsweise:
- Werbungskosten, z. B. die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit
- Sonderausgaben, z. B. Spenden oder Kinderbetreuungskosten
- Außergewöhnliche Belastungen, z. B. bestimmte Krankheits- und Pflegekosten
Das Finanzamt ermittelt dann einen individuellen Freibetrag für Dich und trägt ihn auf der elektronischen Steuerkarte (kurz: Elstam) ein. Dann gibt’s ganz schnell mehr Netto für Dich, denn der Freibetrag ist bereits im Monat nach Deinem Antrag gültig, allerdings für höchstens zwei Jahre.
Wie hoch ist der individuelle Freibetrag?
Bei der Lohnsteuer werden ohnehin schon einige Freibeträge berücksichtigt, z. B. die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.200€. Damit das Finanzamt Deinen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung annimmt, musst Du mindestens 600€ über diesen Freibeträgen liegen. Nur für haushaltsnahe Dienstleistungen, also z. B. Handwerkerkosten, gibt es keine solchen Freibeträge, sie zählen deshalb ab dem ersten Euro.
Beispiel: Wenn Du nur Werbungskosten absetzen kannst, weil Du keine Sonderausgaben oder ähnliches hast, musst Du mindestens 1.800€ an absetzbaren Ausgaben haben.
Wie viel mehr Netto springt damit raus?
Beispiel: Petra kann jetzt schon 3.520€ Werbungskosten für das Jahr 2022 belegen. Wenn wir davon noch die Werbungskostenpauschale abziehen, ergibt das einen Freibetrag von 2.320€. Petra stellt den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung im Oktober. Ihr Freibetrag wird also auf die übrigen Monate November und Dezember 2022 aufgeteilt, je 1.160€.
Im November beträgt Petras Bruttogehalt inkl. Weihnachtsgeld 7.000€. Durch den Freibetrag werden ihr aber weniger Steuern abgezogen. In diesem Monat bleiben ihr rund 560€ netto mehr übrig. Im Dezember beträgt ihr Bruttogehalt dann die „normalen“ 3.500€. Selbst damit kriegt sie dank Freibetrag sofort um die 360€ netto mehr raus.
In Summe macht das 920€ mehr Netto. Das ist Geld, das Petra schon jetzt gut gebrauchen kann und nicht erst 2023, nach der Steuererklärung. Die muss sie leider trotzdem abgeben, dazu ist sie dann verpflichtet. Und sie wird natürlich danach deutlich weniger rausbekommen als die Jahre zuvor.
Alles klar soweit? Noch mehr Steuertricks gibt’s übrigens hier.
(jwö)