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Solarstrom, BAföG, Steu­er­er­klä­rung: Das ändert sich im August

Neuer Monat, neue Regelungen. Wir haben die wichtigsten Änderungen im August zusammengefasst.

Anna Karolina Stock
Finanztip-Expertin für Private Finanzen

Im August kommen wieder einige Neuerungen auf uns zu: Für eingespeisten Solarstrom gibt’s weniger Vergütung, Schülerinnen und Schüler können sich aber über mehr BAföG freuen. Das erwartet Dich im August: 

Ab 1. August: Weniger Geld für eingespeisten Solarstrom 

Wenn Du über Deine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge Strom produzierst und diesen ins Netz einspeist, bekommst Du dafür Geld. Ab 1. August verringert sich diese Vergütung um 1%. Die neue Einspeisevergütung gilt dann für alle PV-Anlagen, die bis 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden.  

Wie viel Du pro Kilowattstunde bekommst, hängt unter anderem von der Leistung Deiner PV-Anlage ab und ob Du alles oder nur einen Teil Deines Stroms ins Netz einspeist. Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber zur Einspeisevergütung.  

Ab 1. August: Mehr BAföG für Schülerinnen und Schüler 

Der BAföG-Satz steigt für Schülerinnen und Schuler um 5%. Abhängig von der Schulart liegt der Höchstsatz dann zwischen 803 und 959€, wenn Du nicht über Deine Eltern gesetzlich krankenversichert bist.  

Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern werden auch um 5,25% erhöht. Eltern können entsprechend mehr verdienen, ohne dass ihre Kinder aus der Förderung herausfallen. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr zuhause wohnen, steigt die Wohn­kos­tenpauschale von 360€ auf 380€. Die ist im Höchstsatz schon enthalten.  

Ob und wie Du BAföG bekommst, findest Du mit unserer Checkliste (PDF) heraus.  

Ab Ende August: Weitere Antragsrunde für Heizungsförderung 

Die Antragstellung für die Heizungsförderung der staatlichen Förderbank KfW läuft gestaffelt ab. Bisher konnten nur Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Ein- oder Mehrfamilienhäusern die Förderung beantragen. Im August sind erstmals auch Vermieterinnen und Vermieter antragsberechtigt. Dazu zählen Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Mit bis zu 70% der Kosten bezuschusst die KfW den Kauf und Einbau neuer Heizungen. Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber KfW-Förderung für Heizungen

Bis 2. September: Abgabefrist für Steu­er­er­klä­rung 2023 endet 

Und hier noch eine kleine Erinnerung für die Steu­er­er­klä­rung 2023: Wenn Du sie ohne Steuerberaterin oder -berater einreichst, endet die Frist dafür schon am 2. September. Musst Du die Steu­er­er­klä­rung abgeben und bekommst dabei Hilfe, gilt für Dich der 2. Juni 2025 als Abgabefrist. Machst Du Deine Steu­er­er­klä­rung freiwillig, hast Du vier Jahre Zeit dafür.

Alle, für die schon am 2. September Stichtag ist, sollten den August also unbedingt für ihre Steu­er­er­klä­rung nutzen. Verpasst Du die Deadline, kann es sein, dass Du einen Verspätungszuschlag von 0,25% der festgesetzten Steuer oder mindestens 25€ pro Monat bezahlen musst. Insgesamt darf der Zuschlag aber nur maximal 25.000€ kosten. Außerdem zahlst Du ihn nicht sofort: Das Finanzamt rechnet den Zuschlag zur Steuernachzahlung auf. Wenn Du eine Erstattung bekommst, wird Dir der Zuschlag davon abgezogen. 

Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einer Steuersoftware oder -App. Bei der PC-Software empfehlen wir Wiso Steuer 2024, Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023) und Tax 2024. Bei den Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix.

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Von Anna Karolina Stock, und Giulia Tita

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