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Sonderurlaub: In diesen Fällen steht er Dir zu

Hochzeit, Umzug, Todesfall: Wann Du Sonderurlaub bekommen kannst und was genau dahinter steckt.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Sonderurlaub: In diesen Fällen steht er Dir zu

Sonderurlaub ist (bezahlte) Freistellung von der Arbeit, die Dir in besonderen Lebenslagen gesetzlich oder vertraglich zusteht. Du bekommst ihn zusätzlich zu Deinem regulären Jahresurlaub und er kann z. B. auch nur für die Dauer eines Termins gelten.

Das musst Du beachten

  • Dein Anspruch auf Sonderurlaub kann im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung individuell geregelt sein. Schau also mal rein und frag ggf. bei Deinem Arbeitgeber nach
  • Manchmal wird Dir für den Sonderurlaub Gehalt abgezogen. Dann ist es strenggenommen kein Urlaub, aber Du wirst vorübergehend von der Arbeit freigestellt
  • Informier Deinen Arbeitgeber nach Möglichkeit rechtzeitig, wenn Du Sonderurlaub brauchst
  • Ggf. musst Du einen Nachweis für den Grund Deines Sonderurlaubs einreichen

Zu diesen Anlässen kannst Du Sonderurlaub bekommen

1. Hier ist es gesetzlich vorgesehen:

  • Behördengänge: Hast Du z. B. einen Gerichtstermin oder musst Du während Deiner Arbeitszeit zum Bürgeramt, bekommst Du für die dafür notwendige Zeit frei (§ 616 BGB)
  • OPs oder Arztbesuche: Wenn wichtige Arztbesuche während Deiner Arbeitszeit unumgänglich sind, bekommst Du dafür frei. Aber nur für die Zeit des Termins (inkl. Hin- und Rückweg)
  • Pflege von Angehörigen: Du kannst bis zu zehn Tage im Jahr freigestellt werden, wenn Du einen nahen Angehörigen pflegen musst, weil sie bzw. er schwer erkrankt ist. Wird Dein Gehalt nicht weitergezahlt, kannst Du Pflegeunterstützungsgeld (i. d. R. 90% Deines Nettogehalts) beantragen. Brauchst Du länger frei, solltest Du Dich über Pflegezeit und Pflegegeld informieren
  • Krankheit Deiner Kinder: Musst Du Deine Kinder (U12) betreuen, weil sie krank sind, kannst Du freigestellt werden. Die Krankenkasse zahlt Dir dafür in Form von Kinderkrankengeld einen Großteil Deines Nettogehalts, wenn Du und Dein Kind gesetzlich versichert sind und solange Dein Arbeitgeber nicht sowieso Dein Gehalt weiterzahlt
  • Todesfall in Deiner Familie: Wenn nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Ehepartner) sterben, darfst Du zwei Tage daheimbleiben. Auch für die Beerdigung wirst Du bezahlt freigestellt

2. Das kann Dein Arbeitgeber Dir zusätzlich vertraglich gewähren:

Die ersten drei Punkte sind für Beamtinnen und Richter sogar gesetzlich festgelegt.

  • Betriebsbedingter Umzug: Wenn Du beruflich umziehen musst, können Dir zwei Tage Sonderurlaub gewährt werden. Ziehst Du im Zuge dessen sogar ins Ausland, bekommst Du drei Tage
  • 25-, 40- oder 50-jähriges Dienstjubiläum: Dafür kannst Du einen Tag extra freigestellt werden
  • Ehrenamtliche Tätigkeit: Engagierst Du Dich bei Trägern der öffentlichen Jungendhilfe, kannst Du z. B. für einen Lehrgang, eine Sportveranstaltung oder ein Ferienlager bis zu fünf Tage Sonderurlaub nutzen
  • Deine Hochzeit: Wenn Du heiratest, kannst Du einen Tag frei bekommen
  • Geburt Deines Kindes: Viele Arbeitgeber stellen Dich als zweites Elternteil für mind. einen Tag frei, wenn Du nicht sowieso schon in Elternzeit bis

Nochmal bis zu fünf Tage extra kannst Du für sogenannten Bildungsurlaub bekommen. Lies hier mehr dazu.

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Von Amelie Junk
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