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Steuer, Elterngeld, Cannabis: Das ändert sich im April
Zum 1. April hat sich für Verbraucherinnen und Verbraucher einiges geändert. Das Wichtigste im Überblick.
Finanztip-Expertin für Recht
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Zum 1. April hat sich für Verbraucherinnen und Verbraucher einiges geändert. Das Wichtigste im Überblick.
Neues Quartal, neue Regelungen: Der April bringt einige Änderungen. Das Cannabis-Gesetz tritt in Kraft, die Mehrwertsteuer auf Gas- und Fernwärme steigt und beim Elterngeld gelten neue Einkommensgrenzen. Das Wichtigste im Überblick:
1. 19% Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme
Die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme ist wieder auf den normalen Satz von 19% gestiegen. Davor lag sie vorübergehend bei 7%.
2. Kürzungen beim Elterngeld
Für Paare, die ab 1. April Kinder bekommen, ändert sich die Einkommensgrenze beim Elterngeld: Anspruch haben Eltern mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 200.000€. Davor lag die Grenze bei 300.000€.
Außerdem können Eltern nur noch für einen Monat gleichzeitig Elterngeld bekommen (Partnermonate), und das nur im ersten Lebensjahr des Kindes.
3. Legalisierung von Cannabis
Der Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige ist unter bestimmten Vorgaben erlaubt. Du darfst bis zu 25 g Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. In Deiner Wohnung sind drei lebende Cannabispflanzen und bis zu 50 g Cannabis zum Eigenkonsum legal. Im öffentlichen Raum ist Kiffen unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon weiterhin verboten.
4. Kürzere Rückgabefristen bei Amazon
Amazon verkürzt die Rückgabefrist für einige Produkte von 30 auf 14 Tage. Das betrifft unter anderem Elektronik, Bürobedarf, Computer, Videospiele, Musik und Video/DVD.
5. Deutschlandticket für Studierende
Zum Sommersemester bieten viele Hochschulen ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40€ im Monat an. Damit können Studierende bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Aber nicht alle Hochschulen nehmen daran teil, besonders wenn das bisherige Semesterticket günstiger ist.
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