Dein Steuerbescheid für 2021 ist endlich da und Du bekommst sogar was zurück? Super, Thema erledigt und auch noch mehr Geld auf dem Konto. Doch vielleicht wär ja sogar noch mehr drin gewesen, weil das Finanzamt einen Fehler gemacht hat. Deshalb kann es sich lohnen, das Schreiben immer genau zu kontrollieren.
Denn gegen den Bescheid kannst Du Einspruch einlegen. Dann muss das Finanzamt alles nochmal komplett überprüfen. Das ist für Dich sogar kostenlos. Und Deine Chancen stehen dabei auch noch ziemlich gut: Nach Zahlen des Bundesfinanzministeriums waren im letzten Jahr fast zwei Drittel aller Einsprüche erfolgreich.
So gehst Du vor
Zuerst prüfst Du den Bescheid gründlich auf Fehler. Geh Punkt für Punkt durch, ob das Finanzamt alle angegebenen Ausgaben in der richtigen Höhe anerkannt hat. Besonders einfach geht das, wenn Du für Deine Steuererklärung Elster oder eine von Finanztip empfohlene Steuersoftware (WISO Steuersparbuch 2022, Tax 2022 Professional, Steuersparerklärung Plus 2022, Smartsteuer, Steuerbot) benutzt hast. Dann nimmst Du einfach die Funktion „Bescheidprüfung“ und schon zeigt Dir das Programm an, wo Deine eingereichten Werte von denen abweichen, die das Finanzamt anerkannt hat.
Wenn Du dabei nur eine Kleinigkeit wie z. B. einen Zahlendreher findest, solltest Du nicht sofort formal Einspruch einlegen. Denn bei einem Einspruch prüft das Finanzamt immer den gesamten Bescheid – und im schlimmsten Fall findet es dabei etwas zu Deinem Nachteil. Um dieser Gefahr zu entgehen, solltest Du lieber per Telefon oder E-Mail beantragen, dass nur dieses Detail geändert wird. Das geht auch, wenn Du in Deiner Steuererklärung selbst etwas falsch gemacht oder vergessen hast, z. B. einen Beleg. Du kannst also auch eigene Fehler korrigieren.
Wann Dein Einspruch beim Amt sein muss
Findest Du mehr und willst Einspruch einlegen, kannst Du das direkt aus dem Elster-Portal oder, in der Regel, aus der Steuersoftware heraus machen. Alternativ geht’s auch per Post, Fax, E-Mail oder persönlich beim Finanzamt.
Noch zwei wichtige Punkte: Wenn Du dem Finanzamt laut Bescheid Geld schuldest, musst Du das trotz Deines Einspruchs überweisen – außer Du beantragst zusätzlich schriftlich, dass die Zahlung ausgesetzt wird (“Aussetzung der Vollziehung”). Und viel Zeit lassen darfst Du Dir mit dem Einspruch nicht. Wenn Du den Bescheid erhalten hast, muss der Einspruch innerhalb eines Monats beim Amt eingehen.
Welche Besonderheiten bei dieser Frist gelten, wie Du von laufenden oder abgeschlossenen Gerichtsverfahren profitieren kannst und wie Du vorgehst, wenn das Finanzamt Deinen Einspruch ablehnt, erfährst Du in unserem ausführlichen Ratgeber zum Einspruch gegen den Steuerbescheid.
(jfe)